Schreiben an die LH vom 03.04.14

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Version vom 7. April 2014, 08:52 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge)

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Rechtsanwälte
Peter Klink
C. L.-L.
Lennéstr. 71
14471 Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam
z.Hd. Frau S.
Hegelallee 6/8
14469 Potsdam

Potsdam, den 03.04.2014
Mein Zeichen: 00016-14/PK/PK

Lenz, Oliver ./. Landeshauptstadt Potsdam
hier: Änderungsantrag vom 18. Februar 2014

Sehr geehrte Frau S.,

in der vorbezeichneten Angelegenheit wird der Änderungsantrag auf ein erhöhtes persönliches Budget für Herrn Lenz vom 18. Februar 2014 wie folgt weiter begründet:

Herr Oliver Lenz leidet unter einer primär chronisch fortschreitenden (progredienten) multiplen Sklerose und ist schwerst pflegebedürftig. Der Verlauf der Beschwerden beziehungsweise Behinderungen ist von Anfang an schleichend, aber stetig fortschreitend. Im Dezember 2013 bekam Herr Lenz die bereits im Oktober 2012 beantragte Pflegestufe 3+ (Härtefall) zugesprochen.

Für diese Form der MS gibt es keine Therapie. Die zur Verfügung stehenden Medikamente lassen bisher keine Heilung der MS und keine Besserung der vorhandenen Defizite erwarten. Es kann lediglich versucht werden, eine Optimierung der Lebensqualität zu erreichen. Dies geschieht bei Herrn Lenz durch symptomatische Behandlung, z.B. medikamentöse Linderung der Spastik durch Tolperison und Sativex, Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie und Bewegungsbäder sowie durch Vermeidung von Komplikationen.

Laut § 37 Abs. 3 SGV XI hat bei ehrenamtlicher Pflege durch selbst beschaffte Pflegekräfte einmal im Quartal eine Begutachtung durch eine Pflegefachkraft zu erfolgen. Diese Pflegefachkraft überzeugt sich durch Augenschein bzw. durch Befragung, ob der zu Pflegende zufrieden ist mit seiner Pflege. Diese Begutachtung kann die genaue tägliche Krankenbeobachtung nicht ersetzen.

Auftretende Komplikationen können die Lebenserwartung von Herrn Lenz verkürzen. Die Hauptgefahr ist die durch die Lähmungen verursachte Inaktivität. Durchblutungsstörungen führen zu Ödemen und Thrombosen, welche Ursache für eine Embolie sein können. Das ständige Sitzen bzw. Liegen kann zu Dekubitalgeschwüren führen, die darauffolgende Sepsis kann tödlich enden. Durch neurogene Miktionsstörungen kommt es zu Harnwegsinfekten, welche eine Niereninsuffizienz bedingen können. Durch die spastischen Lähmungen kommt es zu schmerzhaften Gelenkkontrakturen. Durch fehlende mechanische Bewegungsreize geht die Bildung von neuer Knochensubstanz zurück, es kommt zu Osteoporose, diese führt zu Schmerzen im Bewegungsapparat bis zu Spontanfrakturen. Durch die Lähmungen verursachte Fehlhaltung führt zu Rückenschmerzen. Durch die fehlende Bewegung kommt es zu Muskelatrophie, durch Auflegen der Arme auf die Rollstuhllehnen zu Bursitis (Schleimbeutelentzündung).

Störungen der Darmtätigkeit führen zu Obstipation und Entleerungsstörungen. Die verminderte Belüftung der Lungen sowie verminderter Widerstand gegen Infektionen führen zu Emphysemen, diese zu chronischer Bronchitis welche in eine Pneumonie übergehen können. Mangelhafte Hygiene und fehlende Beweglichkeit der Extremitäten durch die starken Spastiken begünstigt das Auftreten von Mykosen und wunden Stellen unter den Achseln und im Intimbereich.

Um all diesen Komplikationen frühzeitig entgegentreten zu können, muss eine genaue Krankenbeobachtung sowie eine korrekte Durchführung der Prophylaxen durch eine ausgebildete Fachkraft erfolgen. Laien ohne medizinische Kenntnisse müssen angeleitet werden. Sie können medizinische Veränderungen nicht frühzeitig erkennen, nicht entsprechend reagieren. Herr Lenz hat ein Recht auf Pflege entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse, auch wenn er im Rahmen des persönliches Budgets in seiner eigenen Wohnung gepflegt wird.

Außerdem ist Herr Lenz durch die fortschreitende Lähmung aller Extremitäten und die plötzlich einschießenden Beugespastiken immer schwerer zu bewegen. Laien verfügen z.B. nicht über Kenntnisse in Kinästhetik, können Bewegungsresourcen nicht so nutzen, dass die Anstrengung minimiert wird. Zum Duschen von Herrn Lenz müssen bereits seit einiger Zeit zwei Pflegekräfte eingesetzt werden.

Herr Lenz bekommt Behandlungspflege: Tägliche Tablettengabe, Anlegen von Kompressionsstrümpfen, Vitamin B12 Spritzen. Behandlungspflegen sind ausschließlich von ausgebildeten Kräften mit staatlicher Anerkennung zu erbringen. Eine uneingeschränkte Delegation auf Laien ist nicht möglich.

Es wird angeregt, dem Antrag zu entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klink
Rechtsanwalt

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