Schriftsatz des Landgerichts an die Gegenseite vom 10.4.2014

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Landgericht Potsdam
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam

Rechtsanwälte
A. S.
H.

13 S 68-13

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

in dem Berufungsverfahren
C. ./. Lenz

es wird mitgeteilt, dass die Übersendung von Schriftsätzen wie der vom 8.4.2014 vor dem Termin wenig hilfreich ist, da zu erwarten sein wird, dass die Gegenseite erwidert.
Die Kammer wird dann den Termin aufheben.
Die Parteien hatten Monate Zeit Schriftsätze auszutauschen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
E.
Präsident des Landgerichts

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