Ladung des Sozialgerichts Az: S 20 SO 40/15 ER

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Sozialgericht Potsdam
Geschäftsstelle der 20. Kammer
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Mit Postzustellungsurkunde
Herrn
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

Potsdam, 31. März 2015

Az.: S 20 SO 40/15 ER

Terminsmitteilung

Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

es ist Termin zur Erörterung der Sache bestimmt auf

  • Donnerstag
  • 16.04.2015
  • 14:00
  • EG
  • Saal 6
  • Sozialgericht Potsdam
    Berliner Straße 90
    14467 Potsdam

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers und der Vertreterin der Antragsgegnerin ist angeordnet.

Sie werden zu diesem Termin geladen. Sie müssen auch dann persönlich erscheinen, wenn Sie einen Bevollmächtigten anzeigen. Falls Sie ohne genügende Entschuldigung nicht erscheinen, können Ihnen die durch Ihr Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt werden. Zugleich kann gegen Sie ein Ordnungsgeld von 5 bis 1000 EUR festgesetzt werden. Die unterbleibt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihnen die Ladung nicht rechtzeitig zugegangen ist, oder wenn Ihr Ausbleiben vom Gericht als genügend entschuldigt angesehen wird. Das Auftreten eines Prozessbevollmächtigten kann untersagt werden, solange Sie unbegründet ausbleiben und hierdurch der Zweck der Anordnung vereitelt wird. Falls Sie aus zwingenden Gründen nicht erscheinen können, müssen Sie das gericht unter Angabe des obigen Aktenzeichens unverzüglich benachrichtigen, die Hinderungsgründe mitteilen und bei Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung übersenden.

Auch im Falle des Ausbleibens eines Beteiligten bzw. dessen Prozessvertreters kann erörtert und ggf. Beweis erhoben werden.

Notwendige bare Auslagen für die Wahrnehmung des Termins sowie der Verdienstausfall werden auf Antrag mit beiliegendem Vordruck gegen Vorlage der Belege und dieser Ladung erstattet. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Ihr Entschädigungsantrag muss innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beendigung Ihrer Zuziehung vorliegen, sonst erlischt Ihr Anspruch. Falls Sie Ihre Reise zur Verhandlung von einem anderen als den in Ihrer obigen Anschrift bezeichneten Ort antreten wollen, oder andere Umstände Ihr Erscheinen erheblich verteuern (z.B. Transport mit einem Kranken- oder Mietwagen oder Begleitperson) sind Sie verpflichtet, dies unter Angabe des obigen Aktenzeichens sofort mitzuteilen und weitere Nachricht des Gerichts abzuwarten. Beachten Sie unbedingt die Bestimmungen im beigefügten Hinweisblatt. Sollte Ihnen wegen Mittellosigkeit eine öffentliche Kasse einen Vorschuss zur Bestreitung der Reisekosten gewähren, so ist der Kasse diese Ladung vorzulegen, damit darauf die Höhe des erhaltenen Vorschusses und das Kassenzeichen vermerkt werden. Der Kasse wird der Vorschuss unmittelbar von hier erstattet.

Die Akten der Antragsgegnerin sind beigezogen.

Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Besucher des Sozialgerichts Potsdam einer Einlasskontrolle unterziehen. An einzelnen Tagen sowie bei besonderen Anlässen werden darüber hinaus alle Besucher sowie mitgeführtes Gepäck auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Nagelfeilen, Pfefferspray) untersucht. Mit solchen Gegenständen dürfen Sie das Gerichtsgebäude nicht betreten. Entsprechende Gegenstände werden für die Dauer des Aufenthaltes im Gerichtsgebäude in Verwahrung genommen. Ergibt sich ein Verdacht auf die Verletzung waffenrechtlicher Vorschriften, werden die Gegenstände sichergestellt und es erfolgt eine Strafanzeige. Weigert sich ein Besucher, die Inverwahrnahme der Gegenstände zu dulden, wird ihm der Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt. Die dem Besucher unter Umständen daraus erwachsenen Nachteile sind von ihm selbst zu vertreten.

Es wird gebeten, diese Ladung zusammen mit dem von Ihnen im oberen Teil bereits ausgefüllten Entschädigungsformular im Termin vorzulegen.


Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
gez. R.
Justizbeschäftigte


Nur in der Ladung meines Rechtsanwalts Dr. Falko Drescher:

Dem Antragsteller wird aufgegeben, dem Gericht die Abrechnungen der letzten Monate zu übersenden, damit die Antragsgegnerin dazu Stellung nehmen kann, ob diese den Anforderungen entsprechen.

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