Eingangsbestätigung des SG vom 30.06.15

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Sozialgericht Potsdam
Geschäftsstelle der 20. Kammer
Rubensstr. 8
14467 Potsdam

Herrn Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Straße 8
14459 Potsdam

Potsdam, 30. Juni 2015
[[Az.: S 20 SO 82/15

Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Ihre Klage vom 31. Mai 2015 nebst Antrag auf Prozesskostenhilfe ist hier am 1. Juni 2015 eingegangen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen S 20 SO 82/15 geführt. Es wird gebeten, dieses Aktenzeichen bei allen Eingaben einzugeben, Anschriftenänderungen sofort mitzuteilen und in Zukunft alle Schriftsätze sowie nach Möglichkeit auch die Unterlagen 2-fach zu übersenden (§ 93 Sozialgerichtsgesetz - SGG -). Die Vorschrift des § 93 SGG über die Beifügung von Abschriften für die übrigen Beteiligten findet keine Anwendung, wenn elektronische Dokumente über die elektronische Poststelle des Gerichts nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg eingereicht werden.

Sofern die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht werden, fertigt das Gericht diese in notwendiger Anzahl selbst an. Sie müssen damit rechnen, dass die hierfür entstehenden Kosten nach Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen werden (bis 50 Seiten je 0,50 EUR, jede weitere Seite 0,15 EUR). Kostenpflichtig sind auch per Telefax übermittelte Mehrfertigungen, die von der Empfangseinrichtung des Gerichts ausgedruckt werden.

Bitte übersenden Sie:

  • die Klagebegründung

Um Erledigung innerhalb von 4 Wochen wird gebeten.

Sollte dies nicht möglich sein, so teilen Sie bitte unter Angabe der Hinderungsgründe den voraussichtlichen Erledigungstermin mit.

Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
gez. R.
Justizbeschäftigte

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes gespeichert.

Das Schriftstück wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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