Schriftsatz 2 an das SG vom 27.11.15

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Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam

Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Potsdam, den 27.11.2015
Mein Zeichen: 051-15-D

In dem Rechtsstreit

Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
S 20 SO 3/15

nehme ich Bezug auf die Verwaltungsakte der Beklagten. Demgemäß hatte diese mit Schreiben vom 23.03.2015 (mit dem auch das angestrebte Ergebnis aufgezeigt wurde) ein "unabhängiges Pflegegutachten" in Auftrag gegeben (Bl. 735f. d.A.). Die Gutachterin hatte darüber informiert, daß für ihre Tätigkeit ein Zeitbedarf von vier bzw. maximal fünf Stunden besteht (Bl. 720 d.A.). Mit Schreiben vom 24.03.2015 erteilte die Beklagte gegenüber der Gutachterin eine Kostenzusage über 450,00 €, wobei aber sechs Stunden mit dem Stundenhöchstsatz zugrundegelegt wurden ("Original für Auftraggeber", Bl. 738 d.A.). Hiervon wurden zwei Abschriften gefertigt. Das "Expl. Bearbeiter" stimmt mit dem Original überein (Bl. 739 d.A.).

Bei der Haushaltsstelle der Beklagten wurde jedoch eine modifizierte Version eingereicht, so dass dort statt der (bereits großzügig kalkulierten) 450,00 € ein Betrag von 750,00 € für zehn Stunden als Ausgabe erscheint ("Expl. Haushalt", Bl. 740 d.A.).

Die Beklagte wird um eine kurze Erläuterung gebeten, wie es zu dieser Diskrepanz kommt. Zudem bitte ich um Mitteilung, ob es dann zur Auszahlung eines Betrages für den Auftrag kam.

Im Übrigen erscheint die Aktenführung leider unübersichtlich und stellenweise auch nicht nachvollziehbar, so dass die Beklagte gebeten wird, dies zukünftig zu verbessern.

Eine Abschrift habe ich beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen

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