Schreiben der LHP vom 23.03.15, Auftrag zur Pflegebegutachtung

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Bereich Gesundheitssoziale Dienste
Hegelallee 6-8, Haus 2
S.

Frau
P.
...

23.03.2015

Auftrag zur unabhängigen Pflegebegutachtung

Sehr geehrte Frau P.,

hiermit beauftrage ich Sie, ein unabhängiges Pflegegutachten über

Herrn Oliver Lenz
Carl-v.-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
Tel: 0331/ 902395

anzufertigen.

Herr Lenz hat MS und die Pflegestufe III Härtefall von seiner Pflegekasse zuerkannt bekommen.

Seit Februar 2012 wurde dem Herrn Lenz durch die Stadtverwaltung Potsdam ein persönliches Budget im Arbeitgebermodell gewährt, welches nicht mehr weitergeführt werden konnte. Nunmehr soll die Gewährung in Form von Sachleistung erfolgen.

Im Rahmen des persönlichen Budgets wurde zwischen aktiven Zeiten und Bereitschaftszeiten unterschieden und unter dieser Voraussetzung auch ein Anerkenntnis von 24 h-Betreuungsbedarf gegeben.

Abweichend hiervon hat das MDK-Gutachten von 2013 einen pflegerischen Bedarf von täglich 8 h ermittelt, zuzüglich Hauswirtschaft.

Auf Basis dieses Gutachtens und abweichend von der bisherigen Gewährung sieht die Stadtverwaltung Potsdam unter Berücksichtigung der Schwere seine Pflege 10 h täglichen Pflegebedarf + 2 h Eingliederungshilfe als notwendigen Bedarf.

Da Herr Lenz selber keine Vorstellungen und Wünsche zur zukünftigen Gestaltung seiner Bedarfe eingebracht hat, wo den vom Sozialhilfeträger verschiedene Angebot eingeholt und unterbreitet. Bis jetzt wurde das Budget weiter gezahlt, die Angestellten sind nicht gekündigt.

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Nach verschiedenen, von der Stadtverwaltung Potsdam unterbreiteten Angeboten, besteht bei zwei Potsdamer Pflegediensten die Bereitschaft, die Leistungen über Zeitvergütungen zu erbringen. Ein reines Abrechnen über die Leistungskomplexe im Land Brandenburg wäre bei der intensiven, zeitaufwendigen Pflege sicher für den Pflegedienst nicht rentabel und ich denke auch ungerecht. Leistungskomplexe zur zeitlich umfangreichen Pflege, wie sie in Berlin verhandelt worden, gibt es in Land Brandenburg nicht.

Nach Auffassung von Herrn Lenz besteht weiterhin ein 24-Stundenbedarf, da er nicht einmal stundenweise alleine bleiben kann. Für die nächtliche Betreuung wird ein halbstündiger Bedarf an Toilettengang, Trinken und Drehen angegeben. Zudem hat Herr Lenz ein intensives Freizeitverhalten, welches er uneingeschränkt beibehalten möchte. So gestaltet er eine Arbeitsgemeinschaft in einer Schule, singt in einem Chor, spielt ganz intensiv GO. Bis vor kurzem hatte er 5 verschiedene Therapien, momentan erfolgt wohl nur noch eine Therapie zu der er Begleitung benötigt.

Nach meine Einschätzung benötigt Herr Lenz dringend eine geregelteren Tagesablauf, mit einzelnen Ruhezeiten.

Auf Grund diese Sachlage sind im Rahmen der unabhängigen Begutachtung unter den Voraussetzungen der Leistungsgewährung im Land Brandenburg folgende Punkte zu klären:

  1. Welcher zeitliche Bedarf an Pflege und Betreuung besteht bei Herrn Lenz? Kann sich bei der aufgezeigten Reduzierung der Pflege- und Betreuungszeiten eine Gefahrensituation für Herrn Lenz ergeben oder ist eine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich?
  2. Könnte den Einsatz weiterer Hilfsmittel, z.B. die Nutzung eines Pflegebettes mit einer Wechseldruckmatratze, die Pflegeintensität verringern, beispielsweise die nächtliche Beaufsichtigung erübrigend?

Da der zeitliche Einsatz des Pflegedienstes auch von der Auswertung Ihres Gutachtens abhängig sein wird, bitte ich um eine schnellstmögliche Begutachtung. Bitte teilen Sie mir mit, wann mit dem Ergebnis zu rechnen wäre.

Sollten Sie noch fragen zu Thematik haben, wenden Sie sich gerne per Mail oder auch telefonisch an mich.

Mit freundliche Grüßen
Im Auftrag
gez. S.

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