Schriftsatz der LHP vom 22.12.15

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Bereich Vertrags- u. Verwaltungsmanagement
Hegelallee 6-8, Haus 2
G.

Sozialgericht Potsdam
Rubensstr. 8
14467 Potsdam

22.12.2015

In dem Sozialrechtsstreit

Oliver Lenz
gegen
die Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister
Az.: S 20 SO 3/15

wird im Nachgang zur mündlichen Verhandlung vom 18.12.2015 die Monatskalkulation des persönlichen Budgets unter Berücksichtigung von 18 Stunden Arbeitszeit und 6 Stunden aktiver Bereitschaftszeit mit einem Anteil an Arbeitsleistung in Höhe von 70% übersandt.

Hiernach wäre in 2015 unter Berücksichtigung der in diesem Zeitraum gültigen arbeitsrechtlichen Bedingungen ein persönliches Budget in Höhe von 7.689,35 € zu zahlen gewesen und in 2016 ein persönliches Budget in Höhe von 8.066,76 € monatlich zu zahlen.

Bei dieser Höhe des persönlichen Budgets wäre eine Vollzeitkraft (bei 4 angestellten Arbeitnehmern) einen Bruttolohn in Höhe von 1.969,00 € erzielen, wenn Sie an 8 Tagen pro Monat (zulässig nach § 2 Abs. 3 Pflegearbeitsbedigungenverordnung) neben einer achtstündigen Vollzeit noch 6 Stunden aktiven Bereitschaftdienst leisten würde.

Sehr witzig. Vier Vollzeitkräfte á 40 h ergeben 160 h/Woche. Eine Woche hat aber 168 Stunden! Mithin: Das geht nicht! - Weiterhin: Eine Absenkung des Lohnes unter die Grenze des Mindestlohngesetzes ist nicht möglich! Da kann die Pflegearbeitsbedigungenverordnung sagen was sie will!!

Zusätzlich wäre ab dem 01.01.2016 ein gekürztes Pflegegeld in Höhe von 242,66 € zu gewähren.

Nach erster Durchsicht der in der mündlichen Verhandlung übergebenen Unterlagen zur Höhe der bestehenden Schulden bestehen erhebliche Zweifel hinsichtlich der Bezifferung, denn die angegebene Höhe ergibt sich beispielsweise in Höhe von 2.670,38 € aus geschuldeten Honoraren. Der Kläger ist offensichtlich der Ansicht, er würde allen Honorarkräfte

Grammatikfehler im Original.

für jede geleistete Stunde noch eine Nachzahlung in Höhe von 1,50 €/h schulden. Tatsächlich liegen hier nur Honorarverträge mit einer Vergütung in Höhe von 9,00 €/h vor. Entsprechend dieser vertraglichen Reglungen wurden die Stunden in der Vergangenheit stets abgerechnet und auch vergütet. Schulden in Höhe von 2.670,38 € bestehen daher tatsächlich gar nicht. Bei den Steuerschulden beim Finanzamt in Höhe von 2.283,00 € handelt es sich überwiegend um Zahlungsverpflichtungen aus 2013 bzw. dem ersten Halbjahr 2014. Des Weiteren hat der Kläger in seine Schuldenaufstellung die gesamten aktuell ausstehenden Löhne und Honorare für November eingerechnet, obwohl das persönliche Budget für November und Dezember 2015 in Höhe von jeweils 7.728,00 € pünktlich zur Verfügung stand. Es

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erklärt sich nicht, weshalb die Löhne und Gehälter nicht gezahlt wurden, wenn die finanziellen Mittel hierfür vorhanden waren. Auch die aufgeführten aktuell ausstehenden Löhne und Gehälter sind somit keine Schulden. Soweit bei den verschiedenen Krankenversicherungen und auch dem Finanzamt Schulden bestehen, handelt es sich zudem überwiegend in Höhe von 2.143,83 € um Säumniszuschläge, die erhoben wurden, weil der Kläger die Beiträge stets einen Tag zu spät überweist. Aus den vorliegenden Unterlagen ist ersichtlich, dass der Kläger hierauf wiederholt hingewiesen wurde.

Warum in der jüngsten Vergangenheit die Beiträge an die Krankenkassen und Steuern an das Finanzamt nicht gezahlt wurden, erschließt sich ebenfalls nicht, denn auf dem Budgetkonto stand ein hierfür ausreichendes Guthaben stets zur Verfügung.

Häh?? Das Geld war alle, das Budgetkonto leer! Ich KONNTE nicht mehr bezahlen! Und um wenigstens Löhne und Honorare zu zahlen, mußte ich halt bei den Krankenkassen die Arbeitgeberbeiträge sowie beim Finanzamt die Lohnsteuer zurückhalten.

Diesbezüglich wird ausdrücklich auf die Kontoauszüge des Budgetkontos verwiesen (Haben am 30.09.2015: 14.728,00 €, Haben am 30.10.2015: 7.745,80 €).

An dieser Stelle wird nochmals darauf verwiesen, dass der Büroservice Otto (neben der Steuerberaterin Frau Duksch) bisher in 2015 Honorare in Höhe von insgesamt 8.261,88 € aus dem persönlichen Budget des Klägers bezog.

Eine Abschrift und Kalkulation des persönlichen Budgets für 2015 und 2016 anbei.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. G.


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