Schriftsatz des SG vom 15.02.16
Sozialgericht Potsdam
Die Vorsitzende der 20. Kammer
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
Herrn Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Straße 8
14469 Potsdam
Potsdam, 15. Februar 2016
[[Az.: S 20 SO 16/16 ER
Ihr Zeichen: 008-16-D
Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in dem verfahren werden die nachstehend übersandten Unterlagen übersandt:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
In obiger Streitsache ist mir der Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 11.02.2016, eingegangen beim Sozialgericht am 12.02.2016, erst heute vorgelegt worden. Ich weise darauf hin, dass eine Verpflichtung der Antragsgegnerin ohne Abschluss auf Gewährung von Leistungen in Rücksichtnahme des persönlichen Budgets einer Zielvereinbarung ohnehin nicht in Betracht kommt.
- Ich verstehe den Satz so: Ich weise darauf hin, dass eine Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Gewährung des persönlichen Budgets ohne Abschluss einer Zielvereinbarung ohnehin nicht in Betracht kommt.
Ich rege daher an, dass der Antragsteller seine Position diesbezüglich überdenkt.
Zur Höhe mag dann nach meinem Urlaub in der 10. Kalenderwoche entschieden werden. Ich gehe davon aus, dass bis dahin die Leistungen zumindest in der bislang gewährten Höhe weitergezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
H.
Richterin am Sozialgericht
Beglaubigt
gez. S.
Justizbeschäftigte