Schriftsatz der LHP vom 06.04.16

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Bereich Vertrags- u. Verwaltungsmanagement
Fr.-Ebert-Str. 79/81, Haus 2
G.

Sozialgericht Potsdam
Rubensstr. 8
14467 Potsdam

S 20 SO 3/15
06.04.2016

In dem Sozialrechtsstreit

Oliver Lenz
gegen
die Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister
Az.: S 20 SO 3/15

sind die Unterlagen zur Abrechnung des persönlichen Budgets der Monate Dezember 2015, Januar und Februar 2016 bei der Beklagten am 05.04.2016 eingegangen.
Zum Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 07.03.2016 wird wie folgt Stellung genommen:

im Januar 2016 wurde durch die Beklagte ein Betrag in Höhe von 8.022,61 € auf das Budgetkonto des Klägers überwiesen. Dieser Betrag enthielt die Nachzahlung des gekürzten Pflegegeldes für das Jahr 2015 in Höhe von 1.537,27 € sowie das gekürzte Pflegegeld für die Monate Januar und Februar 2016 in Höhe von 485,34 €. Der Betrag in Höhe von 8.022,61 € ging dem Budgetkonto des Klägers am 28.01.2016 zu. Ende Februar wurde das gekürzte Pflegegeld für den Monat März 2016 in Höhe von 242,67 € auf das Budgetkonto des Klägers überwiesen.

Nach dem der Kläger seine Bankverbindungen bekanntgegeben hatte, wird das gekürzte Pflegegeld ab dem Monat April 2016 entsprechend seinem Wunsch monatlich in Höhe von 24,67 €

muß 242,67 € heißen

auf sein privates Giro-Konto überwiesen.

Eine Abschrift anbei.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. G.

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