Eingangsbestätigung des SG vom 14.06.16

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Sozialgericht Potsdam
Geschäftsstelle der 20. Kammer
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Herrn Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Straße 8
14459 Potsdam

Potsdam, 14. Juni 2016
Az.: S 20 SO 96/16 ER

Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Ihr Antrag vom 10. Juni 2016 ist hier am 10. Juni 2016 eingegangen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen S 20 SO 96/16 ER geführt. Es wird gebeten, dieses Aktenzeichen bei allen Eingaben anzugeben, Anschriftenänderungen sofort mitzuteilen und in Zukunft alle Schriftsätze sowie nach Möglichkeit auch die Unterlagen 2-fach zu übersenden (§ 93 Sozialgerichtsgesetz - SGG -). Die Vorschrift des § 93 SGG über die Beifügung von Abschriften für die übrigen Beteiligten findet keine Anwendung, wenn elektronische Dokumente über die elektronische Poststelle des Gerichts nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg eingereicht werden.

Sofern die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht werden, fertigt das Gericht diese in notwendiger Anzahl selbst an. Sie müssen damit rechnen, dass die hierfür entstehenden Kosten nach Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen werden (bis 50 Seiten je 0,50 EUR, jede weitere Seite 0,15 EUR). Kostenpflichtig sind auch per Telefax übermittelte Mehrfertigungen, die von der Empfangseinrichtung des Gerichts ausgedruckt werden.

Der Antragsgegner ist aufgefordert worden, sich zu dem Antrag innerhalb von 2 Tagen schriftlich zu äußern. Nach Eingang der Stellungnahme erhalten Sie weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
R.
Juztizbeschäftigte

Das Schriftstück wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes gespeichert.

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