Bescheid Kosten Begleitperson vom 29.05.17
Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Bereich Gesundheitssoziale Dienste und Senioren
Hegelallee 6-8, Haus 2
K.
Mein Zeichen: 384202.000079899
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
29.05.2017
BESCHEID über die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben — Kosten für die Begleitperson während der Reise vom 13.04.17 - 16.04.17
Für: Oliver Lenz, geb. 15.05.1966
Sehr geehrter Herr Lenz,
Sie stellten mit Ihrem Schreiben vom 27.03.2017 einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Begleitperson während Ihres Kurzurlaubs in Strohdehne vom 13.04.2017 bis 16.04.2017.
Sie gaben an, dass die Hälfte der Unterkunftskosten in der Ferienwohnung, die insgesamt 60,00 Euro pro Nacht kostet, auf Ihre Begleitperson entfallen würden. Für die drei Übernachtungen beliefen sich die Kosten für die Assistenzkraft auf insgesamt 90,00 Euro (3 * 30,00 Euro). Die Quittung reichten Sie am 02.05.2017 ein.
Ihrem Antrag wird gemäß § 22 Eingliederungshilfeverordnung entsprochen. Die Kosten der Begleitperson i.H.v. 90,00 Euro werden vom Sozialhilfeträger übernommen. Den Betrag habe ich heute zur Zahlung angewiesen.
Die Zahlung erfolgt an:
OliverLenz
IBAN: DE88120300001020018345
- Das ist mein altes Geschäftskonto bei der DKB. Im Zuge meiner Insolvenz wurde es mir gekündigt. M.a.W.: Es ist falsch. Aber davon abgesehen gehört es auch gar nicht auf mein Geschäftskonto, sondern auf mein Privatkonto.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid …
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. K.