Ablehnung2 der Kostenuebernahme bei CSVI
Regionalgeschäftsstelle
BARMER GEK . Postfach 600342 . 14403 Potsdam Potsdam
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
Ihr Schreiben vom 27.12.2010
Datum 03.01.11
Widerspruch
Sehr geehrter Herr Lenz,
wir bestätigen den Eingang lhres Widerspruches wegen der Ablehnung der Kostenübernahme für eine invasive Diagnostlk und Ausweitung der Halsvenen mittels Angiographie und Angioplastie.
Da sich aus Ihrem Widerspruch keine neuen medizinischen Gesichtspunkte ergeben, die eine Wiedevorlage beim Medizinischen Dienst begründen, muss es leider bei unserer Ablehnung verbleiben.
Wir bedauern, Ihnen nicht in dem erhofften Maße weiterhelfen zu können.
Unser Anschreiben vom 30.11.10 werten wir als Anhörung gemäß § 24 Sozialgesetzbuch X.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der BARMER GEK in 14469 Potsdam, Helene-Lange-Str. 617, Widerspruch erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Burdach