Änderungsbescheid Persönliches Budget vom 01.07.20

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Inklusion
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14467 Potsdam
Sch.
Mein Zeichen: 4202.000079899
01.07.2020

Herr
Oliver Lenz
Carl-v.-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

Änderungsbescheid über die Hilfe in besonderen Lebenslagen für behinderte Menschen in Form eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets - Arbeitgebermodell nach den Sozialgesetzbüchern - Zwölftes und Neuntes Buch - (SGB XII/SGB IX)

Sehr geehrter Herr Lenz,

der Bescheid vom 18.03.2020 wırd nach durchgeführter Bedarfserhebung im Hinblick auf die Elternassistenz für den Zeitraum ab dem 01.05.2020 wie folgt neu erlassen:

1.
ich bewillige Ihnen Leistungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und der Krankenhilfe in Form eines persönlichen Budgets in Höhe von 11000,00 EUR für die Zeit vom 01.01.2020 – 31.12.2021. Darüber hinaus gewähre ich Ihnen im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.06.2020 Eingliederungshilfe, Elternassistenz, in Form eines persönlichen Budgets in Höhe von insgesamt 10.620,00 EUR. Für den Zeitraum ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2021 wird vorläufig Eingliederungshilfe, Elternassistenz, in Form eines persönlichen Budgets in Höhe von monatlich 890.00 € gewährt.

Die Bewilligung der Eingliederungshilfe erfolgt gemäß § 99 SGB IX i.V.m. § 53 Abs. 1 SGB XII, §§ 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 SGB IX in monatlicher Höhe von 2300,00 EUR für die soziale Teilhabe. Die zusätzliche Gewährung der Elternassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe im Zeitraum 01.01.2020 bis 30.06.2020 erfolgt gemäß § 99 SGB IX i.V.m. § 53 Abs. 1 SGB XII, §§ 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX in monatlicher Höhe von 1770,00 EUR. Hier wurde ein Bedarf von 3 Stunden täglich ermittelt bzw. festgesestzt. Der weitere Hilfebedarf wurde aufgrund der für die Monate 03-04/2020 eingereichten Verlaufsdokumentation geprüft und es wurde ein Bedarf von 1,2 h täglich ermittelt Da die im Zusammenhang mit der Bedarfserhebung bestehenden offenen Fragen weder schriftlich noch durch Fallkonferenz abschließend geklärt werden konnten, werden ab dem 01.07.2020 vorläufig 1,2 h täglich bis zur abschließenden Klärung durch Fallkonferenz

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