Außerordentliche Kündigung, hilfweise ordentliche Kündigung vom 08.05.23

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Mit [[Schreiben_vom_26.10.21_wegen_Schäden|Schreiben vom 26.10.2021]] wurden Sie aufgrund diverser Beschädigungen an der Mietsache von Seiten unserer Mandantschaft abgemahnt. Auf diese wurden Sie auch mit [[Außerordentliche_Kündigung,_hilfweise_ordentliche_Kündigung_vom_21.12.21|Schreiben vom 21.12.2021]] im Wege der darin erklärten Kündigung hingewiesen. Im September 2022 lagen diese Beschädigungen weiterhin vor. Das Mietverhältnis wurde Ihnen außerordentlich, hilfsweise ordentlich mit [[Schriftsatz_Gegenseite_vom_01.09.22Schriftsatz_Gegenseite_vom_01.09.22v|Schreiben vom 01.09.2022]] gekündigt. Die Kündigungen wurden auf diverse Beschädigungen an der Mietsache, u.a. auf Beschädigungen von Fliesen, der Türen und Türzargen, der unfachmännisch vorgenommenen baulichen Veränderungen am Regenablauf, aufgrund von massiver Kondenswasserbildung in den Doppelkästen der Fenster, dem Aufsteller '''''(Sic!)''''' Kompostkiste/Wurmkiste etc. gestützt. In der Zwischenzeit wurde im Rahmen eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens vor dem Amtsgericht Potsdam ein Gutachten eingeholt. Das Gutachten liegt Ihnen bereits seit mehreren Wochen vor. Darin werden die diesseits dargelegten Mängel bestätigt. Unter anderem bestätigt der Sachverständige die massiven Kondenswasserbildungen in den Kastenfenstern, die u.a. durch die Verwendung von
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Version vom 12. August 2023, 12:42 Uhr

per Einwurf/Einschreiben

M.
Rechtanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herrn
Oliver Lenz
Carl-von-Ossletzky-Str. Nr.6
14471 Potsdam

Potsdam, 08.05.2023

W. ./. Lenz, Oliver
außerordentliche Kündigung, hilfsweise ordentliche Kündigung

Sehr geehrter Herr Lenz,

bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen Ihres Vermieters, Herrn W., Eine Kopie dieses Schreiben geht ebenfalls Ihrer Rechtsanwältin Franziska-Josephine Kuba zu.

Mit Schreiben vom 26.10.2021 wurden Sie aufgrund diverser Beschädigungen an der Mietsache von Seiten unserer Mandantschaft abgemahnt. Auf diese wurden Sie auch mit Schreiben vom 21.12.2021 im Wege der darin erklärten Kündigung hingewiesen. Im September 2022 lagen diese Beschädigungen weiterhin vor. Das Mietverhältnis wurde Ihnen außerordentlich, hilfsweise ordentlich mit Schreiben vom 01.09.2022 gekündigt. Die Kündigungen wurden auf diverse Beschädigungen an der Mietsache, u.a. auf Beschädigungen von Fliesen, der Türen und Türzargen, der unfachmännisch vorgenommenen baulichen Veränderungen am Regenablauf, aufgrund von massiver Kondenswasserbildung in den Doppelkästen der Fenster, dem Aufsteller (Sic!) Kompostkiste/Wurmkiste etc. gestützt. In der Zwischenzeit wurde im Rahmen eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens vor dem Amtsgericht Potsdam ein Gutachten eingeholt. Das Gutachten liegt Ihnen bereits seit mehreren Wochen vor. Darin werden die diesseits dargelegten Mängel bestätigt. Unter anderem bestätigt der Sachverständige die massiven Kondenswasserbildungen in den Kastenfenstern, die u.a. durch die Verwendung von

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Mit freundlichen Grüßen
gez. M.
Rechtsanwalt

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