Az.: 35 IN 352/16

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Amtsgericht Potsdam<br>
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* [[Schriftsatz des Amtsgerichts vom 29.06.16]] ()[[Az.: 35 IN 352/16|35 IN 352/16]], das Gericht beabsichtigt, Ihnen Rechtsanwalt ... beizuordnen)
Abteilung für Insolvenzsachen<br>
 
Justizzentrum Jägerallee 10-12<br>
 
14469 Potsdam<br>
 
Internet: www.ag-potsdam.brandenburg.de
 
 
Herrn<br>
 
Oliver Lenz<br>
 
Carl-von-Ossietzky-Straße 6<br>
 
14471 Potsdam
 
 
<b>Aktenzeichen: [[Az.: 35 IN 352/16|35 IN 352/16]]</b><br>
 
29.06.2016
 
 
Sehr geehrter Herr Lenz,
 
 
in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über Ihr Vermögen beabsichtigt das Gericht, Ihnen
 
: Rechtsanwalt B. <br>Potsdam,
 
als Vertreter beizuordnen. Rechtsanwalt B. hat eine Übernahme des Mandates bereits zugestimmt.<br>
 
Ihnen wird ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
 
 
Allerdings werden Sie darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Absatz 1 InsO dem Eröffnungsantrag als Zulässigkeitsvoraussetzung ein Verzeichnis der Gläubiger und deren Forderungen mit der Erklärung des Antragstellers beizufügen ist, dass die darin enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind.
 
 
Sie haben zwar eine Auflistung der Gläubiger und deren Forderungen eingereicht, es fehlt jedoch die Vollständigkeits- und Richtigkeitserklärung.
 
 
Ohne Erfüllung dieser Zulässigkeitsvoraussetzungen kann Ihnen auch kein Rechtsanwalt beigeordnet werden.
 
 
Zur Ergänzung der Angaben setze ich hiermit eine Frist von zwei Wochen. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass der Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als unzulässig zurückgewiesen wird.
 
 
Mit freundlichen Grüßen<br>
 
P.<br>
 
Richter am Amtsgericht
 
 
Beglaubigt<br>
 
gez. S., Siegel<br>
 
Justizbeschäftigte
 

Version vom 4. August 2016, 00:16 Uhr

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