Az.: 35 IN 352/16
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− | Amtsgericht Potsdam<br> |
+ | * [[Schriftsatz des Amtsgerichts vom 29.06.16]] ()[[Az.: 35 IN 352/16|35 IN 352/16]], das Gericht beabsichtigt, Ihnen Rechtsanwalt ... beizuordnen) |
− | Abteilung für Insolvenzsachen<br> |
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− | Justizzentrum Jägerallee 10-12<br> |
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− | 14469 Potsdam<br> |
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− | Internet: www.ag-potsdam.brandenburg.de |
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− | Herrn<br> |
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− | Oliver Lenz<br> |
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− | Carl-von-Ossietzky-Straße 6<br> |
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− | 14471 Potsdam |
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− | <b>Aktenzeichen: [[Az.: 35 IN 352/16|35 IN 352/16]]</b><br> |
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− | 29.06.2016 |
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− | Sehr geehrter Herr Lenz, |
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− | in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über Ihr Vermögen beabsichtigt das Gericht, Ihnen |
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− | : Rechtsanwalt B. <br>Potsdam, |
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− | als Vertreter beizuordnen. Rechtsanwalt B. hat eine Übernahme des Mandates bereits zugestimmt.<br> |
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− | Ihnen wird ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. |
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− | Allerdings werden Sie darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Absatz 1 InsO dem Eröffnungsantrag als Zulässigkeitsvoraussetzung ein Verzeichnis der Gläubiger und deren Forderungen mit der Erklärung des Antragstellers beizufügen ist, dass die darin enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind. |
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− | Sie haben zwar eine Auflistung der Gläubiger und deren Forderungen eingereicht, es fehlt jedoch die Vollständigkeits- und Richtigkeitserklärung. |
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− | Ohne Erfüllung dieser Zulässigkeitsvoraussetzungen kann Ihnen auch kein Rechtsanwalt beigeordnet werden. |
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− | |||
− | Zur Ergänzung der Angaben setze ich hiermit eine Frist von zwei Wochen. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass der Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als unzulässig zurückgewiesen wird. |
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− | Mit freundlichen Grüßen<br> |
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− | P.<br> |
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− | Richter am Amtsgericht |
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− | Beglaubigt<br> |
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− | gez. S., Siegel<br> |
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− | Justizbeschäftigte |
Version vom 4. August 2016, 00:16 Uhr
- Schriftsatz des Amtsgerichts vom 29.06.16 ()35 IN 352/16, das Gericht beabsichtigt, Ihnen Rechtsanwalt ... beizuordnen)