Begruendung der Klageerwiderung

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begründe ich die Klageerwiderung wie folgt:
 
begründe ich die Klageerwiderung wie folgt:
   
Zun�chst erlaube ich mir den Hinweis, dass Frau Heike Lenz nicht in der Wohnung wohnt.
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Zunächst erlaube ich mir den Hinweis, dass Frau Heike Lenz nicht in der Wohnung wohnt.
Ausweislich der Klage wei� der Kl�ger das. Die Klage wurde der Beklagten zu 2) nicht
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Ausweislich der Klage weiß der Kläger das. Die Klage wurde der Beklagten zu 2) nicht
 
zugestellt.
 
zugestellt.
   
Zwischenzeitlich hat der Beklagte die Klage �berreicht, sie hat sie zur Kenntnis genommen.
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Zwischenzeitlich hat der Beklagte die Klage überreicht, sie hat sie zur Kenntnis genommen.
 
Sie bat mich ebenfalls um Vertretung. Hiermit zeige ich die Vertretung beider
 
Sie bat mich ebenfalls um Vertretung. Hiermit zeige ich die Vertretung beider
 
Beklagten an und beantrage, die Klage abzuweisen.
 
Beklagten an und beantrage, die Klage abzuweisen.
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Der Beklagte wohnt seit 1990 in der Wohnung.
 
Der Beklagte wohnt seit 1990 in der Wohnung.
   
Der Kl�ger ist Inhaber einer Firma, die vorwiegend f�r Kunden Immobilienobjekte als
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Der Kläger ist Inhaber einer Firma, die vorwiegend für Kunden Immobilienobjekte als
 
Geldanlage kauft. Im Fokus stehen dabei .unterbewertete Immobilien. im Raum Berlin.
 
Geldanlage kauft. Im Fokus stehen dabei .unterbewertete Immobilien. im Raum Berlin.
   
 
Beweis: Augenscheinnahme der Internetseite www.jci-online.de
 
Beweis: Augenscheinnahme der Internetseite www.jci-online.de
   
Ich behaupte, dass der Kl�ger die Wohnung des Beklagten ausschlie�lich zum Zwecke der
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Ich behaupte, dass der Kläger die Wohnung des Beklagten ausschließlich zum Zwecke der
 
Kapitalanlage oder des Weiterverkaufs erworben hat.
 
Kapitalanlage oder des Weiterverkaufs erworben hat.
   
In seinem Portfolio erkl�rt der Kl�ger, dass er u. a. die Wohnung des Beklagten zum Zwecke
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In seinem Portfolio erklärt der Kläger, dass er u. a. die Wohnung des Beklagten zum Zwecke
 
des Investments erworben hat.
 
des Investments erworben hat.
   
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Ausdruck der entsprechenden Seite als Screenshot . Anlage B 1 -
 
Ausdruck der entsprechenden Seite als Screenshot . Anlage B 1 -
   
Er legte dabei Wert auf Wertsteigerungsm�glichkeiten des Objekts.
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Er legte dabei Wert auf Wertsteigerungsmöglichkeiten des Objekts.
   
 
Beweis: Augenscheinnahme der Internetseite www.jci-online.de
 
Beweis: Augenscheinnahme der Internetseite www.jci-online.de
 
Ausdruck der entsprechenden Seite als Screenshot . Anlage B 1 -
 
Ausdruck der entsprechenden Seite als Screenshot . Anlage B 1 -
   
Der Beklagte steht dem Kl�ger aufgrund der geringen Miete bei der Wertsteigerung im Weg.
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Der Beklagte steht dem Kläger aufgrund der geringen Miete bei der Wertsteigerung im Weg.
Deshalb versucht der Kl�ger, den Beklagten zu k�ndigen.
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Deshalb versucht der Kläger, den Beklagten zu kündigen.
   
Ich gehe davon, dass der Kl�ger die Wohnung ohne Mieter verkaufen m�chte.
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Ich gehe davon, dass der Kläger die Wohnung ohne Mieter verkaufen möchte.
   
Ich bestreite, dass der Kl�ger in die Wohnung des Beklagten einziehen m�chte.
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Ich bestreite, dass der Kläger in die Wohnung des Beklagten einziehen möchte.
   
Ich bestreite mit Nichtwissen, dass der Kl�ger mit Frau O. H. zusammen in die
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Ich bestreite mit Nichtwissen, dass der Kläger mit Frau O. H. zusammen in die
Wohnung ziehen m�chte.
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Wohnung ziehen möchte.
   
Ich bestreite mit Nichtwissen, dass J. M. Cimzic das gemeinsame Kind des Kl�gers
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Ich bestreite mit Nichtwissen, dass J. M. Cimzic das gemeinsame Kind des Klägers
 
und Frau H.s ist.
 
und Frau H.s ist.
   
Der Kl�ger gibt an, dass er nach Berlin ziehen m�chte. Das war auch der Grund in der
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Der Kläger gibt an, dass er nach Berlin ziehen möchte. Das war auch der Grund in der
K�ndigung an den Beklagten.
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Kündigung an den Beklagten.
   
Wenn der Beklagte aus der Wohnung auszieht, hat der Kl�ger weiterhin keine Wohnung in
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Wenn der Beklagte aus der Wohnung auszieht, hat der Kläger weiterhin keine Wohnung in
 
Berlin. Der Beklagte wohnt in Potsdam. Potsdam ist die Landeshauptstadt von Brandenburg
 
Berlin. Der Beklagte wohnt in Potsdam. Potsdam ist die Landeshauptstadt von Brandenburg
 
und kein Teil von Berlin.
 
und kein Teil von Berlin.
   
Der K�ndigungsgrund . Wunsch des Umzugs nach Berlin . kann mit der K�ndigung nicht
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Der Kündigungsgrund . Wunsch des Umzugs nach Berlin . kann mit der Kündigung nicht
 
erreicht werden.
 
erreicht werden.
   
 
Zum Widerspruch:
 
Zum Widerspruch:
   
Der Beklagte leidet unter Prim�r Progredienter Multipler Sklerose.
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Der Beklagte leidet unter Primär Progredienter Multipler Sklerose.
   
Beweis: �rztlicher Diagnose . Anlage B 2 -
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Beweis: ärztlicher Diagnose . Anlage B 2 -
   
 
Die Krankheit wurde 2001 beim Beklagte diagnostiziert. Diese Form der Multiplen Sklerose
 
Die Krankheit wurde 2001 beim Beklagte diagnostiziert. Diese Form der Multiplen Sklerose
 
unterscheidet sich vom bekannten Verlauf der Krankheit derart, dass die Symptome nicht in
 
unterscheidet sich vom bekannten Verlauf der Krankheit derart, dass die Symptome nicht in
Sch�ben auftauchen, sondern stetig schlimmer werden. Die Prognose einer Prim�r Chronisch
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Schüben auftauchen, sondern stetig schlimmer werden. Die Prognose einer Primär Chronisch
Progredienten Multiplen Sklerose ist schlechter als bei der gew�hnlichen Verlaufsform von
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Progredienten Multiplen Sklerose ist schlechter als bei der gewöhnlichen Verlaufsform von
 
MS.
 
MS.
   
Der Beklagte ist mittlerweile zu 100% k�rperbehindert, hat die Pflegestufe III sowie die
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Der Beklagte ist mittlerweile zu 100% körperbehindert, hat die Pflegestufe III sowie die
Merkzeichen aG (au�ergew�hnlich gehbehindert), B (Begleitung erforderlich), H (hilflos) und
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Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), B (Begleitung erforderlich), H (hilflos) und
RF (rundfunkgeb�hrenbefreit).
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RF (rundfunkgebührenbefreit).
   
 
Beweis: Schreiben des Versorgungsamtes vom 16.11.2011 . wird im Bestreitensfall
 
Beweis: Schreiben des Versorgungsamtes vom 16.11.2011 . wird im Bestreitensfall
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Der Beklagte hat entgegen der Behauptung in der Klage keinen Pflegedienst, der ihn
 
Der Beklagte hat entgegen der Behauptung in der Klage keinen Pflegedienst, der ihn
versorgt. Momentan lebt er mit einem .Pers�nlichen Budget.. Er hat am 18.07.2011 16 h
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versorgt. Momentan lebt er mit einem .Persönlichen Budget.. Er hat am 18.07.2011 16 h
Assistenz t�glich beantragt. Am 29.05.2012 wurden ihm von der Stadt Potsdam 8 h t�glich
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Assistenz täglich beantragt. Am 29.05.2012 wurden ihm von der Stadt Potsdam 8 h täglich
 
genehmigt.
 
genehmigt.
   
Damit kann er notd�rftig und eher schlecht als recht leben, die restlichen Stunden werden
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Damit kann er notdürftig und eher schlecht als recht leben, die restlichen Stunden werden
von Familie und Freunden ehrenamtlich gedeckt. Es ist beabsichtigt, die Assistenz auch f�r
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von Familie und Freunden ehrenamtlich gedeckt. Es ist beabsichtigt, die Assistenz auch für
 
die Nacht zu beantragen, denn wie schon die Pflegestufe 3 aussagt, besteht auch nachts
 
die Nacht zu beantragen, denn wie schon die Pflegestufe 3 aussagt, besteht auch nachts
 
Pflegebedarf.
 
Pflegebedarf.
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Person bewegt werden.
 
Person bewegt werden.
   
Die Wohnung ist behindertengerecht: Die T�ren sind ausreichend breit f�r einen Rollstuhl. Es
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Die Wohnung ist behindertengerecht: Die Türen sind ausreichend breit für einen Rollstuhl. Es
 
gibt keine Schwellen in der Wohnung.
 
gibt keine Schwellen in der Wohnung.
   
Einzige Ausnahme ist der gr��ere Raum, der nach der Sanierung der Wohnung
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Einzige Ausnahme ist der größere Raum, der nach der Sanierung der Wohnung
hinzugenommen wurde. Hier f�hren zwei Treppenstufen hin. Diese Treppenstufen bilden
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hinzugenommen wurde. Hier führen zwei Treppenstufen hin. Diese Treppenstufen bilden
jedoch keinen Unterschied, weil der Beklagte sich allein in keinen Raum bewegen k�nnte. Er
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jedoch keinen Unterschied, weil der Beklagte sich allein in keinen Raum bewegen könnte. Er
ist stets auf Hilfe angewiesen. F�r die Hilfe sind die zwei Treppenstufen kein Problem, sie
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ist stets auf Hilfe angewiesen. Für die Hilfe sind die zwei Treppenstufen kein Problem, sie
k�nnen mit dem Rollstuhl �berwunden werden. Hier h�tte auch eine Schr�ge eingebaut
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können mit dem Rollstuhl überwunden werden. Hier hätte auch eine Schräge eingebaut
werden k�nnen, die der Rollstuhl �berwinden kann. Diese ist aber nicht n�tig.
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werden können, die der Rollstuhl überwinden kann. Diese ist aber nicht nötig.
   
 
Die Lage der Wohnung im 3. OG steht der Nutzbarkeit nicht im Wege. Der Beklagte hat eine
 
Die Lage der Wohnung im 3. OG steht der Nutzbarkeit nicht im Wege. Der Beklagte hat eine
sogenannte Treppenraupe, die es ihm erm�glicht, mit dem Rollstuhl die Treppen zu
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sogenannte Treppenraupe, die es ihm ermöglicht, mit dem Rollstuhl die Treppen zu
�berwinden. Das Gericht kann sich unter http://www.youtube.com/watch?v=B9-gvEoHiOI
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überwinden. Das Gericht kann sich unter http://www.youtube.com/watch?v=B9-gvEoHiOI
 
einen Eindruck von der Treppenraupe und der Situation im Hausflur verschaffen.
 
einen Eindruck von der Treppenraupe und der Situation im Hausflur verschaffen.
   
Der gr��ere Raum in der Wohnung dient dem gesellschaftlichen Leben des Beklagten.
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Der größere Raum in der Wohnung dient dem gesellschaftlichen Leben des Beklagten.
Aufgrund seiner eingeschr�nkten Beweglichkeit finden Vereinsversammlungen, Spieleabende
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Aufgrund seiner eingeschränkten Beweglichkeit finden Vereinsversammlungen, Spieleabende
 
und sonstige gesellschaftliche Zusammenk�nfte in der Wohnung des Beklagten statt. Das
 
und sonstige gesellschaftliche Zusammenk�nfte in der Wohnung des Beklagten statt. Das
 
f�hrt dazu, dass der Beklagte trotz seiner Krankheit nicht sozial verarmt.
 
f�hrt dazu, dass der Beklagte trotz seiner Krankheit nicht sozial verarmt.

Version vom 7. Juli 2012, 15:09 Uhr

Kanzlei
Katja Damrow
Telefon: 0331/588 74 65
Fax: 0331/588 74 66
E-Mail: info@kanzlei-damrow.de

Per Fax: 0331 / 20 17 - 29 60


Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8
14467 Potsdam


28. Juni 2012

Aktenzeichen: 24 C 221/12 Unser Zeichen: 697/12

In der Sache

Lenz ./. Cizmic

begründe ich die Klageerwiderung wie folgt:

Zunächst erlaube ich mir den Hinweis, dass Frau Heike Lenz nicht in der Wohnung wohnt. Ausweislich der Klage weiß der Kläger das. Die Klage wurde der Beklagten zu 2) nicht zugestellt.

Zwischenzeitlich hat der Beklagte die Klage überreicht, sie hat sie zur Kenntnis genommen. Sie bat mich ebenfalls um Vertretung. Hiermit zeige ich die Vertretung beider Beklagten an und beantrage, die Klage abzuweisen.

Der Beklagte wohnt seit 1990 in der Wohnung.

Der Kläger ist Inhaber einer Firma, die vorwiegend für Kunden Immobilienobjekte als Geldanlage kauft. Im Fokus stehen dabei .unterbewertete Immobilien. im Raum Berlin.

Beweis: Augenscheinnahme der Internetseite www.jci-online.de

Ich behaupte, dass der Kläger die Wohnung des Beklagten ausschließlich zum Zwecke der Kapitalanlage oder des Weiterverkaufs erworben hat.

In seinem Portfolio erklärt der Kläger, dass er u. a. die Wohnung des Beklagten zum Zwecke des Investments erworben hat.

Beweis: Augenscheinnahme der Internetseite www.jci-online.de Ausdruck der entsprechenden Seite als Screenshot . Anlage B 1 -

Er legte dabei Wert auf Wertsteigerungsmöglichkeiten des Objekts.

Beweis: Augenscheinnahme der Internetseite www.jci-online.de Ausdruck der entsprechenden Seite als Screenshot . Anlage B 1 -

Der Beklagte steht dem Kläger aufgrund der geringen Miete bei der Wertsteigerung im Weg. Deshalb versucht der Kläger, den Beklagten zu kündigen.

Ich gehe davon, dass der Kläger die Wohnung ohne Mieter verkaufen möchte.

Ich bestreite, dass der Kläger in die Wohnung des Beklagten einziehen möchte.

Ich bestreite mit Nichtwissen, dass der Kläger mit Frau O. H. zusammen in die Wohnung ziehen möchte.

Ich bestreite mit Nichtwissen, dass J. M. Cimzic das gemeinsame Kind des Klägers und Frau H.s ist.

Der Kläger gibt an, dass er nach Berlin ziehen möchte. Das war auch der Grund in der Kündigung an den Beklagten.

Wenn der Beklagte aus der Wohnung auszieht, hat der Kläger weiterhin keine Wohnung in Berlin. Der Beklagte wohnt in Potsdam. Potsdam ist die Landeshauptstadt von Brandenburg und kein Teil von Berlin.

Der Kündigungsgrund . Wunsch des Umzugs nach Berlin . kann mit der Kündigung nicht erreicht werden.

Zum Widerspruch:

Der Beklagte leidet unter Primär Progredienter Multipler Sklerose.

Beweis: ärztlicher Diagnose . Anlage B 2 -

Die Krankheit wurde 2001 beim Beklagte diagnostiziert. Diese Form der Multiplen Sklerose unterscheidet sich vom bekannten Verlauf der Krankheit derart, dass die Symptome nicht in Schüben auftauchen, sondern stetig schlimmer werden. Die Prognose einer Primär Chronisch Progredienten Multiplen Sklerose ist schlechter als bei der gewöhnlichen Verlaufsform von MS.

Der Beklagte ist mittlerweile zu 100% körperbehindert, hat die Pflegestufe III sowie die Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), B (Begleitung erforderlich), H (hilflos) und RF (rundfunkgebührenbefreit).

Beweis: Schreiben des Versorgungsamtes vom 16.11.2011 . wird im Bestreitensfall vorgelegt

Der Beklagte hat entgegen der Behauptung in der Klage keinen Pflegedienst, der ihn versorgt. Momentan lebt er mit einem .Persönlichen Budget.. Er hat am 18.07.2011 16 h Assistenz täglich beantragt. Am 29.05.2012 wurden ihm von der Stadt Potsdam 8 h täglich genehmigt.

Damit kann er notdürftig und eher schlecht als recht leben, die restlichen Stunden werden von Familie und Freunden ehrenamtlich gedeckt. Es ist beabsichtigt, die Assistenz auch für die Nacht zu beantragen, denn wie schon die Pflegestufe 3 aussagt, besteht auch nachts Pflegebedarf.

Der Beklagte kann sich allein nicht bewegen. Der Rollstuhl kann nur mit Hilfe einer anderen Person bewegt werden.

Die Wohnung ist behindertengerecht: Die Türen sind ausreichend breit für einen Rollstuhl. Es gibt keine Schwellen in der Wohnung.

Einzige Ausnahme ist der größere Raum, der nach der Sanierung der Wohnung hinzugenommen wurde. Hier führen zwei Treppenstufen hin. Diese Treppenstufen bilden jedoch keinen Unterschied, weil der Beklagte sich allein in keinen Raum bewegen könnte. Er ist stets auf Hilfe angewiesen. Für die Hilfe sind die zwei Treppenstufen kein Problem, sie können mit dem Rollstuhl überwunden werden. Hier hätte auch eine Schräge eingebaut werden können, die der Rollstuhl überwinden kann. Diese ist aber nicht nötig.

Die Lage der Wohnung im 3. OG steht der Nutzbarkeit nicht im Wege. Der Beklagte hat eine sogenannte Treppenraupe, die es ihm ermöglicht, mit dem Rollstuhl die Treppen zu überwinden. Das Gericht kann sich unter http://www.youtube.com/watch?v=B9-gvEoHiOI einen Eindruck von der Treppenraupe und der Situation im Hausflur verschaffen.

Der größere Raum in der Wohnung dient dem gesellschaftlichen Leben des Beklagten. Aufgrund seiner eingeschränkten Beweglichkeit finden Vereinsversammlungen, Spieleabende und sonstige gesellschaftliche Zusammenk�nfte in der Wohnung des Beklagten statt. Das f�hrt dazu, dass der Beklagte trotz seiner Krankheit nicht sozial verarmt.

Der Beklagte hat vier Kinder.

Seine zwei minderj�hrigen Kinder (geboren 1998 und 2002), f�r die er das Sorgerecht hat, schlafen regelm��ig bei ihm (in der Schulzeit jeden Freitag zu Samstag). Ansonsten wohnen sie einige Stra�en weiter (Kantstra�e 11b) und k�nnen so ihren Vater regelm��ig besuchen. Der Beklagte ist k�rperlich nicht in der Lage, seine Kinder zu besuchen. Sie wohnen im 2. OG und das Haus hat ein derart enges Treppenhaus, dass die Treppenraupe dort nicht eingesetzt werden kann. Das Bad ist so eng, dass der Beklagte nicht an das WC-Becken gelangt.

Beweis: Zeugnis M. D. Kantstraße 11 b in 14471 Potsdam

Frau D. ist die Mutter der Kinder

Die erwachsenen Kinder des Beklagten (21 und 23) kommen regelm��ig und helfen dem Beklagten.

Beweis: Zeugnis von H. und F. Lenz, zu laden �ber die Beklagten

Die Mutter des Beklagten wohnt ebenfalls in der N�he (Zeppelinstra�e 170). Sie hilft regelm��ig und kann in Notf�llen sehr schnell vor Ort sein.

Beweis: Zeugnis Frau L., zu laden �ber die Beklagten

Die Nachbarn kennen die Situation des Beklagten und bilden daher eine Art Notfallnetz. Beispiel: Am 18.02.2012 war der Beklagte allein. Er beugte sich im Rollstuhl herab, um etwas aufzuheben. Er war nicht mehr in der Lage, sich aufzurichten, konnte aber aufgrund der Kniest�tzen auch nicht aus dem Rollstuhl heraus. Er rief solange um Hilfe, bis die Nachbarin E. M. dies h�rt und ihn erl�st.

Beweis: Zeugnis E. M., Carl-von-Ossietzky-Stra�e 6, 14471 Potsdam

Er ist derart in das soziale Umfeld eingebunden, dass ein Umzug bedeuten w�rde, dass er nicht mehr so gut versorgt ist. Es fielen die Hilfen aus der mittelbaren und unmittelbaren Umgebung weg.

Der Beklagte ben�tigt weiterhin ein Zimmer, in dem Assistenten schlagen k�nnen. Sp�testens, wenn er eine Assistenz f�r 24 Stunden ben�tigt, ist ein Schlafplatz f�r den Assistenten notwendig.

Aufgrund der Leerstandsquote in Potsdam in H�he von ca. 1,1 % ist es dem Beklagten nahezu unm�glich, eine neue Wohnung zu finden, die eine �hnliche Struktur gew�hrleistet.

Abgesehen davon w�re eine neue Wohnung bedeutend kleiner, so dass weder seine Kinder bei ihm schlafen k�nnten, noch ein Raum f�r gesellschaftliches Leben zur Verf�gung st�nde.

Zudem h�tte der Beklagte Probleme, seine technischen Ger�te unterzubringen. Er hat und ben�tigt regelm��ig:

  • zwei Rollst�hle, davon ein sog. "Stehrollstuhl"
  • Personenlifter (Aufrichtlifter)
  • Treppenraupe
  • Toilettenstuhl
  • Bewegungstherapieger�t

Dem Gericht d�rfte aus seiner Praxis hinl�nglich bekannt sein, dass Wohnungen f�r ca. 400 . warm sehr klein sind und h�chstens an den Randgebieten Potsdams, nicht aber in Potsdam West zu bekommen sind.

Der Beklagte wird in ca. 2 . 4 Jahren bettl�gerig sein. Bis dahin kann er nicht aus seinem sozialen Umfeld gerissen werden, welches ihm ein ertr�gliches Ma� an normalen Leben erm�glicht. Inwieweit ein Umzug im Falle der Bettl�gerigkeit zumutbar ist, m�sste dann entschieden werden.

Nach Kenntnis des Beklagten ist der Kl�ger der erste, der die Wohnung nach der Begr�ndung des Sondereigentums kaufte. Wir bitten darum, dass er den Kaufvertrag vorlegt, damit der Beklagten pr�fen kann, ob er sein Recht nach � 577 BGB auf Vorkauf geltend machen kann.

Ich stelle zu.

Katja Damrow

Rechtsanw�ltin

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