Gerichtsverhandlung am 23.8.2012

Aus cvo6
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Anwesend waren ich, meine Assistentin Sabine, meine Rechtsanwältin Fr. Damrow, mein Vater, der Kläger Herr C., sein Rechtsanwalt, ein Herr und zwei Damen als Zuschauer und natürlich der Richter.

Die Verhandlung dauerte ca. 30 Minuten.

Der Richter machte sehr deutlich, daß er das Vorliegen eines Härtefalles für gut möglich hält. Im Übrigen könnte die Klage schon deswegen ins Leere gehen, weil Herr C. seinen Lebensmittelpunkt nach Berlin verlegen will und es daher fraglich sei, ob ihm da eine Wohnung in Potsdam nutzt. Das kann aber dahingestellt bleiben, da eh ein Härtefall vorliegt.

Wenn aber Herr C. die Angaben von mir lt. Schriftsatz bestreitet, könnte man auch in die Beweisaufnahme eintreten, es ist aber zu bezweifeln, daß dort etwas anderes als ein "Härtefall" herauskommt.

Meine Einschätzung

Ich freue mich natürlich, daß mir wahrscheinlich die Wohnung erhalten bleibt.

Ich bin aufs äußerste erschüttert, wie spontan der Richter seine Meinung verkündete. M. a. W.: _Wie_ schlecht es mir geht. ich wäre deutlich lieber gesund und hätte die Wohnung verloren, als dieser Pyrrhussieg. Weil: es geht mir scheiße.

Oliver Lenz

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