Gerichtsverhandlung am 23.8.2012

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Anwesend waren ich, meine Assistentin Sabine, meine Rechtsanwältin Fr. Damrow, mein Vater, der Kläger Herr C., sein Rechtsanwalt, ein Herr und eine Dame als Zuschauer und natürlich der Richter.

Die (Güte-)Verhandlung dauerte ca. 30 Minuten.

Der Richter machte sehr deutlich, daß so, wie die Dinge laut Schriftsätzen liegen, er den - wörtlich - "sehr seltenen Fall" des Vorliegens eines Härtefalles für gut möglich hält. Im Übrigen könnte die Klage schon deswegen ins Leere gehen, weil Herr C. seinen Lebensmittelpunkt nach Berlin verlegen will und Berlin eben nicht Potsdam sei. Das kann aber dahingestellt bleiben, da eh' ein Härtefall vorliegt.

Der einzige andere Weg wäre, wenn die streitenden Parteien einen gütlichen Weg finden.

Was aber aus meiner Sicht kaum möglich ist. Denn: ich brauche eine bezahlbare Wohnung in ähnlicher Größe und in dieser Gegend. Das ist bekanntlich praktisch unmöglich.

Weiter der Richter: Wenn aber Herr C. die Angaben von mir lt. Schriftsatz bestreitet, könnte man auch in die Beweisaufnahme eintreten, es ist aber zu bezweifeln, daß dort etwas anderes als ein "Härtefall" herauskommt.

Meine Einschätzung

Ich freue mich natürlich, daß mir wahrscheinlich die Wohnung erhalten bleibt.

Ich bin aufs äußerste erschüttert, wie spontan der Richter seine Meinung verkündete. M. a. W.: _Wie_ schlecht es mir geht. Ich wäre deutlich lieber gesund und hätte die Wohnung verloren, als dieser „Sieg“.

Oliver Lenz

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