Honorarvertrag (Dienstvertrag)

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Zwischen
Oliver Lenz, Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam
(Auftraggeber)

und

..............................................................
(Auftragnehmer)

wird folgender Honorarvertrag geschlossen:

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihm behindertenbedingte Assistenz zu leisten.

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers

Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

  • Büroarbeiten
  • Essenszubereitung
  • Körperpflege
  • Begleitung zu aushäusigen Terminen
  • Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere der Treppenraupe

§ 3 Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro Stunde eine Vergütung in Höhe von 9 €, inklusive der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum Monatsende fällig. Für Nachtarbeit werden 10 € pro Stunde fällig.

Alle in Absatz 1 genannten Beträge verstehen sich als Bruttobeträge, inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

§ 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im einzelnen einvernehmlich, in der Regel ist dies die Wohnung von Herrn Oliver Lenz.

§ 5 Aufwendungsersatz

Der Ersatz aller Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§ 7 Schweigepflicht, Datenschutz

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen. Bei Einschaltung Dritter muss der Auftragnehmer dieselben Pflichten dem Unterauftragsnehmer entsprechend auferlegen.

§ 8 Vertragsdauer/Kündigung

  1. Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 9 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,-- € im Monat übersteigt.

§ 10 Schlußbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsabschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.


Gerichtsstand ist Potsdam.




Potsdam, den .....................


...................................................... (Auftraggeber)


...................................................... (Auftragnehmer)

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