Kostenübernahme bei der Krankenkasse

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Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
0331 – 90 23 95
lenz@cvo6.de


BARMER – GEK
Helene-Lange-Str.
14403 Potsdam

Potsdam, 18.10.2010

Antrag auf Kostenübernahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie ja wissen, wurde bei mir (2001) eine Multiple Sklerose diagnostiziert, mit primär chronisch progredienten Verlauf. Gegenwärtig habe ich Rente, Pflegestufe II und einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 80, Merkzeichen aG und B erreicht. Ein Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt auf GdB 100 habe ich nun endlich gestellt, der Antrag wäre schon seit längerer Zeit angemessen gewesen.

Mein körperlicher Zustand verschlechtert sich rapide und kontinuierlich. Eine Standardtherapie mit Cortison war wirkungslos.

Ich hatte nun den Verdacht, bei mir könnte eine chronische cerebrale venöse Insuffizienz (CCSVI*) vorliegen.

Am 20.7.2010 wurde daher in Frankfurt/M. ein MS-CCSVI-Protokoll nach Haacke durchgeführt. Den Befund dieser Untersuchung füge ich bei.

Es wurden typische Veränderungen im Sinne einer CCSVI festgestellt. Diese sollen am 10.11.2010 mit einer Duplexuntersuchung abgeklärt werden. Eventuell kommt dann eine PTA (perkutane transluminale Angioplastie) und/oder Stentimplantation** in Betracht. Dieser Eingriff könnte am 12.11.2010 durchgeführt werden.

Erfahrungsberichte bereits operierter Patienten zeigen, daß MS-Kranke nach der Dehnung der verengten Venen enorme Veränderungen zum Guten feststellen konnten.

Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten.


Mit freundlichen Grüßen


Oliver Lenz

1) CCSVI: Siehe z.B. http://www.ccsvi-center.de.

2) Auf Youtube finden sich zahllose Einzelberichte über die positiven Folgen einer PTA: http://www.youtube.com/results?search_query=ccsvi. Über den Eingriff selbst empfehle ich folgenden Film: http://www.youtube.com/watch?v=NtWiwCzQZmI&feature=fvsr


Oliver Lenz
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lenz@cvo6.de


BARMER – GEK
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Potsdam, 9.11.2010

Antrag auf Kostenübernahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ergänzung zu meinem Kostenübernahmeantrag vom 18.10.2010 möchte ich Sie zur Unterstreichung der Dringlichkeit auf zwei Videos von mir aufmerksam machen. Nämlich http://www.youtube.com/watch?v=zDa214tpPtg und http://www.youtube.com/watch?v=GT6s-yIMnGM Dort gehe ich am 27.10.2010 meine Treppe rauf bzw. runter (ich muß zu meiner Physiotherapie).

Vorsichtshalber möchte ich Sie auch auf folgendes Urteil des Bundessozialgerichts aufmerksam machen:

BSG Urteil vom 4.4.2006 Az.: B 1 KR 7/05 R

Leistungspflicht der GKV bei lebensbedrohenden oder tödlich verlaufenden Krankheiten

Die Entscheidung des Bundessozialgerichts betrifft die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer lebensbedrohenden oder tödlich verlaufenden Erkrankung [...] Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben in notstandsähnlichen Situationen unter engen Voraussetzungen Anspruch auf Versorgung mit arzneimittelrechtlich in Deutschland bzw. EU-weit nicht zugelassenen Import-Fertigarzneimitteln.

Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht führt in seinem Urteil aus, dass Multiple Sklerose den lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen im Sinne der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung vom 6.12.2005 (Az.: 1 BvR 347/98) gleichzustellen ist.

Auch nach Maßgabe dieses Urteiles steht mir zweifellos die beantragte Kostenübernahme zu. Ich erwarte Ihren positiven Bescheid.


Mit freundlichen Grüßen

Oliver Lenz

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