Mein Schreiben vom 28.12.20

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Aktuelle Version vom 22. Januar 2021, 21:11 Uhr

Oliver Lenz	Potsdam, 28.12.2020
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
Tel.: 0331-90 23 95, lenz@cvo6.de

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich für Soziales und Gesundheit
z. Hd. S.
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam

Widerspruchsverfahren W 110/20, u.a.

Sehr geehrte[ S.],

nach meiner Erinnerung habe ich mit S. vereinbart, daß ich am Jahresende für einen oder zwei Monate ihrer Wahl eine Abrechnung vorlege (Dienstzeitenprotokoll, Lohnscheine, Kontoauszüge, Belege). Ich möchte das gerne tun, denn schon alleine der mögliche Verdacht einer mißbräuchlichen Verwendung der Mittel wäre mir sehr unangenehm. Darüber hinaus bin ich mir nicht in jedem Einzelfall sicher, ob ich alles korrekt vorgenommen habe. Ich bitte um Mitteilung der Monate, für die Sie eine Abrechnung haben wollen.

Die Elternassistenz (wofür ich mich ausdrücklich bedanken möchte!) macht die Büroarbeit für mich erstaunlich schwierig. Denn im Gegensatz zu meiner ursprünglichen Planung ist eine strikte Trennung meines Persönlichen Budgets (24 h-Assistenz) und der Elternassistenz NICHT MÖGLICH! Weil nämlich zwei Arbeitsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber von der Krankenversicherung als auch vom Finanzamt als EIN (einheitliches) Arbeitsverhältnis gewertet werden.

Beim Thema „Persönliches Budget“ wollte das Sozialamt anfangs auch wissen, was konkret ich in der Assistenzzeit tue. Bis ein gerichtlich bestellter [Gutachten_vom_27.05.15|Gutachter am 27.05.15]] feststellte:
„Es mag für den Träger der Sozialhilfe im Hinblick auf die verschiedenen Leistungsarten (Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe) von Belang sein, welcher Anteil z.B. für eine wie auch immer "angemessene" Teilhabe am Leben aus dem entsprechenden "Topf" ausgereicht wird, für den Antragsteller bzw. die Gesamtsumme kann dies aber kaum von Belang sein.“ 
Siehe: http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Gutachten_vom_27.05.15

Anders verhält es sich auch bei der Elternassistenz nicht. Ich brauche bei jeder Verrichtung, auch der banalsten (wie z. B. das Abwischen der Schnoddernase), jemanden, der die Handlung ausführt. Alleine kann ich gar nichts tun (außer z. B. das Diktieren dieses Textes) und mithin ist es höchst überflüssig, die konkrete Tätigkeit der Elternassistenz zu benennen. Das ist nämlich einfach „alles“.

Ich schlage vor, das Sozialamt verschafft sich selbst ein Bild, wie die Elternassistenz bei mir abläuft. So wie es das Sozialamt am 10./11.6.2013 bei mir getan hat, als bei mir 24 Stunden hospitiert wurde. Siehe: http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Protokoll_der_Hospitationen_10./11.06.2013

Ich selbst fühle mich weiterhin lediglich in der Lage, aufzuschreiben (aufschreiben zu lassen) WAS wir getan haben: Besuch bei meinen Eltern, Bilderbücher angucken, spielen mit der Murmelbahn, etc. Das kann ich nämlich in wenigen Worten am Abend diktieren, denn daran erinnere ich mich. Ich halte es für eher lebensfremd, wenn ich andauernd meine (persönliche) Assistenz auffordere, auf die Uhr zu sehen und die Uhrzeit zu notieren, samt der Bemerkung: „Nase gewischt“, „Kind gewickelt“, etc. Aber selbst wenn es nicht lebensfremd wäre: es ist oft gar nicht möglich, denn die Assistenz wischt gerade _mir_ die Nase oder hält gerade meine Urinflasche in Position.

Vielleicht können Sie mit der von mir angedachten Hospitation leben. Irgendwann werden ja die Coronamaßnahmen vorbei sein. Oder Sie kommen mit Maske, und ich stelle sicher, daß sowohl ich,  als auch meine Assistent*innen ebenfalls Maske tragen.

Ich könnte mit 6x3 Stunden Elternassistenz pro Woche auskommen. Die zur Zeit gewährten 1,2 h täglich sind ungenügend und erlauben mir nicht, meine Vaterrolle einzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
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