Meine E-Mail vom 5.3.2012
Aus cvo6
Version vom 27. März 2012, 15:24 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge)
Hallo Herr C., ich habe mir das Wohngeld angeschaut, dass ich bekaeme, wenn ich ohne Kinder in der Wohnung leben wuerde. Es ist grausam. Und zwar wuerde mein Wohngeld nur bis zu einer Miethoehe von 500 EUR steigen und dann auch nur 100 EUR ausmachen. Zur Zeit betraegt ja mein Mietzins 392 EUR und ich erhalte 200 EUR Wohngeld. Mit anderen Worten: Alleinlebend (und damit unabhaengig von der Anwesenheit minderjaehriger Kinder) und damit also "nachhaltig" koennte meine Kaltmiete nur auf 300 EUR steigen, damit ich eine Chance habe, diese zu "stemmen". (Ich erhalte 860 EUR Rente.) Der untenstehende Vertragsentwurf waere fuer mich denkbar. Falls Sie ihn nicht akzeptieren (koennen), bitte ich Sie um einen Gegenvorschlag! Mir ist die Gefahr bewusst, dass Sie nun die Gerichte bemuehen, um Eigenbedarf durchzusetzen. Ich wuerde es gerne verhindern, aber ich KANN nicht. MfG Oliver Lenz ------------------------------------------------- ENTWURF Vertrag Zwischen Oliver Lenz, geboren 15.05.66 (nachfolgend Mieter genannt) und Herrn Josko Cizmic (nachfolgend Vermieter genannt): Die Vertragsparteien vereinbaren für die vom Mieter bewohnte Wohnung Carl-von-Ossietzky-Str. 6, WE 8, 14471 Potsdam, ab dem 1.3.2012 eine Kaltmiete von 508 €. Der Vermieter verzichtet zu Lebzeiten des Mieters auf Eigenbedarfskündigung. Potsdam, den 05.03.12 Unterschrift Mieter: …............................................... Unterschrift Vermieter: …..........................................