Merkzeichen aG

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20.1.2005

Antrag auf Erhöhung des GdB. Grund:
  • Gehfähigkeit stark verschlechtert (< 200m)
  • Keine Arbeitsfähigkeit mehr/Rentenantraag ab 1.1.2005
  • leichteste körperliche Arbeite nur sehr kurz möglich (< 10 min)

26.1.2005

Eingangsbestätigung des Landesamt für Soziales und Versorgung

9.8.2005

Ablehnungsbescheid

5.9.2005

Widerspruch. Begründung:
  1. Ich bin ohne Hilfsmittel (Rollator, Fahrrad) im öffentlichen Straßenraum nicht mehr gehfähig. Bitte teilen Sie mir mit, wie ich Ihnen das belegen kann (irgendwie muß das ja möglich sein),
  2. Ich bin pflegebedürftig mindestens gemäß Stufe I - der Gutachter kommt am Mittwoch.
  3. Ich bin erheblich eingeschränkt durch den Funktionsverlust meiner linken Hand. Feinmotorische Abläufe sind mit links für mich nicht mehr möglich.

Bitte überprüfen Sie das und vgl. mit meinem Rentenbescheid.

14.9.2005

Eingangsbestätigung des Widerspruchs

14.9.2005

Auskunft von mir, daß ich keinen Facharzt besuche. Verweis auf mittlerweile vorliegenden Bescheid der Pflegekasse.

29.11.2005

Bescheid vom Landesamt, daß meinem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann und die Sache nach Cottbus abgegeben wurde.

3.3.2006

Info von mir, daß ich mittlerweile einen Rollstuhl verschrieben bekommen habe und dringend das aG benötige, um die Behindertenparkplätze zu nutzen.

5.7.2006

Widerspruchsbescheid vom Landesamt für Soziales und Versorgung/Rechts- und Prozeßangelegenheiten
  • Widerspruch wird zurückgewiesen
    • "Die vorliegenden ärztlichen Unterlagen und deren medizinische Auswerung, die dem anfochtenen Bescheid zugrunde liegt, wurden ... überprüft. ... Dioe Ergebnisse der dem ngefochtenen Bescheid zugrunde liegenden gutachterlichen Stellungnahme wurden dabei jedoch vollauf bestätigt.... mit 60% zutreffend bewertet...aG nicht begründbar... Danach bot ein Vergleich mit den Verhältnissen, die für die Feststellung der bestehenden Behinderung mit den Becheiden vom 04.06.2003 und 27.02.2004 maßgebend waren, keinen Anhaltspunkt frür die Annahme einer wesentlichen Verschlimmerung im Zustand der Behinderung.

18.07.2006

Klage vor dem Sozialgericht.

21.07.2006

Eingangsbescheid der Klage.

26.09.06

Schreiben des RA an das Versorgungsamt: ...Als Herr Lenz im Juli '06 bei mir in der Kanzlei erschien, musste er zu seiner Fortbewegung einen Rollator benutzen. Ein Geradeauslaufen ohne meine aktive Hilfe war Herrn Lenz gar nicht mehr möglich... Ich bitte Sie, in dieser Richtung unverzüglich tätig zu werden, um meinem Mandanten die Mühen langwierigen Gerichtsverfahren zu ersparen...

20.02.2007

LAVS an Sozialgericht: ...keine Möglichkeit, von der bisherigen Beurteilung abzuweichen... Der Facharztbefund von Herrn Dr. Gomann (Neurologe) vom 07.06.06 läßt keine andere Beurteilung zu.

24.5.07

Änerungsantrag

01.06.07'

LASV an Sozialgericht: ...Nach hiesiger Auffassung ist eine Bearbeitung dieses Antrages bis zum Abschluss des Streitverfahrens nicht angebracht...Erfahrungswerte zeigen darüber hinaus, dass ein Bescheid des Beklagten, welche nach Klageerhebung zu dem Streitgegenstand ergeht, nicht die Beendigung des Streitverfahrens zur Folge hat. Der Beklagte schlägt daher vor, dass de r Kläger seinen Antrag zurückzieht.

19.06.07

RA Steinicke an Sozialgericht: ...Kläger hatte auf Anraten von Herrn Arlt im Zusammmenhang mit seinem Besuch im Versorgungsamt Potsdam gestellt... In dieser Situation riet Herr Arlt, den besagten Änderungsantrag zu stellen...zieht der Kläger seinen Änderungsantrag zurück...schlage folgenden Vergleich vor: GdB 80 und aG.

15.6.2007

Dr. Danneberger an Sozialgericht: Befundbericht

11.6.07

Dr. Gomann an Sozialgericht: Befundbericht. Danach: Die Gangstörungen und Gleichgewichtsstörungen haben deutlich zugenommen, so dass der Patient nur noch eine G ehstrecke von 500 m allein, aber mit Gehhilfen bewältigen kann...

21.9.2007

O. Lenz an LASV: Antrag auf Merkzeichen B.

05.10.2007

Sozialgericht an RA Steinecke: Änderungsantrag eingegangen... B... ruhen zu lassen...

21.11.2007

RA Steinecke an Sozialgericht: ...möchte der Kläger... Nachteilsausgleich B...Bis dahin...Ruhen des Verfahrens einverstanden....

13.06.2007

Landesversorgungsamt Brandenburg/Dr. med. Hoymann: ...Befundbericht von Gomann... seit März 2006 nicht meehr gesehen... Damals noch Wegstrecke von 500 m allein bewältigen... kein aktueller Befund und nicht geeignet, den GdB zu erhöhen oder Merkzeichen aG zu gewähren...

03.09.2007

LASV an Sozialgericht: ...Befunderhebungen über ein Jahr zurück... Insgesamt kann das Klagebegehren derzeit nicht erfüllt werden.

15.01.2008

Sozialgericht an RA Steinecke: ...wird gebeten beiliegende Erklärung über die Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht für Dr. Vetter...

12.3.2008

Neurologisches Gutachten (http://www.cvo6.de/MS/Befunde/gutachten_ambulanteReha.html), um eine Reha zu bekommen.

4.4.2008

LASV an O. Lenz: "B" wird gewährt, GdB auf 70%.

06.05.2008

Dr. Vetter an Sozialgericht: Befundbericht: ... Pat. ist kaum mehr gehfähig...

9.6.2008

RA Steinecke an Sozialgericht: Ergänzung Klagebegründung...angesichts der katastrophalen gesundheitlichen Situation...bitte... kurzfristige Entscheidung...

2009

Anerkenntnis des LASV, daß mir des Merkzeichen "aG" zugebilligt wird. Übernahme der Rechtsanwaltskosten wird abgelehnt, weil die Klage unnötig war, denn die Verschlechterubg, die zum "aG" geführt hat, sei erst während des Prozesses aufgetreten.

IV/2009

Prozeß vor dem Sozialgericht Potsdam über meine Anwaltskosten. Vergleich: Hälfte meiner Anwaltskosten trage ich, Hälfte das LASV (die Beklagte)

seit 2009

Mein Leben ist deutlich leichter geworden. Ich führe die Parkkarte ständig mit und dadurch kann das Auto in dem ich gerade sitze, Behindertenpakplätze benutzen und bei Bedarf auch ins "Parkverbot" gestellt werden.
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