Scheinselbständig?

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Kann ich als behinderter Arbeitgeber (Arbeitgebermodell, PB) Honorarkräfte als Assistenz beschäftigen? Oder bin ich auf Angestellte angewiesen?
 
Kann ich als behinderter Arbeitgeber (Arbeitgebermodell, PB) Honorarkräfte als Assistenz beschäftigen? Oder bin ich auf Angestellte angewiesen?
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Folgende Infos habe ich im Netz gefunden:
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* http://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/existenzgruendung/selbststaendige-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung
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** Dort steht:
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::'''Pflegepersonen'''
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::Der Versicherungspflicht unterliegen die Heilhilfsberufe, die in der Kranken-, [...] selbstständig tätig sind, von der Weisung eines Arztes abhängig sind und [...] (§ 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI).
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::Rentenversicherungspflichtig sind damit insbesondere selbstständige Krankenschwestern, Krankenpfleger, [...] (BSG, Urteil vom 11.11.2003, B 12 RA 2/03 R ). Das gilt [...] und (überwiegend) aufgrund ärztlicher Anordnung tätig werden.
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::Die folgenden Berufsgruppen gehören nicht zum versicherungspflichtigen Personenkreis der in der Krankenpflege Tätigen:
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:::[...]; Altenpfleger, da sie überwiegend gesunde und lediglich wegen ihres Alters pflegebedürftige Menschen betreuen. Übt der Altenpfleger aber auch eine qualifizierte Krankenpflege aus und wird diese Tätigkeit überwiegend ausgeübt, besteht Versicherungspflicht; [...]

Version vom 2. August 2013, 12:14 Uhr

Meine Frage, die ich mir stelle:

Kann ich als behinderter Arbeitgeber (Arbeitgebermodell, PB) Honorarkräfte als Assistenz beschäftigen? Oder bin ich auf Angestellte angewiesen?

Folgende Infos habe ich im Netz gefunden:

Pflegepersonen
Der Versicherungspflicht unterliegen die Heilhilfsberufe, die in der Kranken-, [...] selbstständig tätig sind, von der Weisung eines Arztes abhängig sind und [...] (§ 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI).
Rentenversicherungspflichtig sind damit insbesondere selbstständige Krankenschwestern, Krankenpfleger, [...] (BSG, Urteil vom 11.11.2003, B 12 RA 2/03 R ). Das gilt [...] und (überwiegend) aufgrund ärztlicher Anordnung tätig werden.
Die folgenden Berufsgruppen gehören nicht zum versicherungspflichtigen Personenkreis der in der Krankenpflege Tätigen:
[...]; Altenpfleger, da sie überwiegend gesunde und lediglich wegen ihres Alters pflegebedürftige Menschen betreuen. Übt der Altenpfleger aber auch eine qualifizierte Krankenpflege aus und wird diese Tätigkeit überwiegend ausgeübt, besteht Versicherungspflicht; [...]
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