Schreiben vom 23.09.14 zum Widerspruch Az.: W127/14

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Potsdam, den 23.09.2014
 
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Wenn ich mich richtig erinnere, hat Herr Lenz genau wegen diesem Bescheid Strafanzeige erstattet. Diese liegt Ihnen inhaltlich vor. Es könnte sein, dass der Bescheid deswegen aufzuheben ist. Ich beabsichtige, mich nicht in diese Ermittlungen einzumischen.
   
 
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Rüdiger Otto

Aktuelle Version vom 14. April 2015, 14:48 Uhr

Rüdiger Otto
Feuerbachstraße 35, 14471 Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
14469 Potsdam

Potsdam, den 23.09.2014

Az.: W 127/14
i. S. Oliver Lenz

Sehr geehrte S.
Wenn ich mich richtig erinnere, hat Herr Lenz genau wegen diesem Bescheid Strafanzeige erstattet. Diese liegt Ihnen inhaltlich vor. Es könnte sein, dass der Bescheid deswegen aufzuheben ist. Ich beabsichtige, mich nicht in diese Ermittlungen einzumischen.

Begründung:
In dem o. g. Bescheid ist nicht ersichtlich, welchen Bedarf Sie zu Grunde legen und wie Sie diesen ermittelt haben. Aus dem Gutachten des MDK gehen 24 Stunden Bedarf hervor. Weiterhin fehlt Herrn Lenz das Protokoll der Budgetkonferenz. Da er nicht mit teilgenommen hat, ist dies wohl angemessen.

Aus den Äußerungen der Pflegedienste war zu entnehmen, dass die bei Herrn Lenz zu erbringenden Leistungen nicht durch Sachleistungen abgedeckt werden können. Sie waren auch bis jetzt nicht in der Lage, einen Pflegedienst zu benennen, welcher die Leistung erbringen kann. Schlussendlich kann die Frage der Wirtschaftlichkeit nicht beantwortet werden, weil kein Dienstleister gefunden wurde und weil Sie in der Vergangenheit nie die erbrachten Pflegeleistungen gegenüber der Pflegeversicherung abgerechnet haben. Sachleistungen sind aber nach Wirtschaftlichkeitsaspekten zu gewähren. Die Einrede, dass Herr Lenz nicht ordentlich mit den Geldern, welche Sie nie in erforderlicher Höhe gezahlt haben, umgegangen sei, ist falsch.

Unter diesen Umständen ist es schlicht nicht möglich, sachlich nachvollziehbar ein trägerübergreifendes Budget zu erhalten. Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass in den Leistungen, die Sie Herrn Lenz zugestehen, weder eine warme Mahlzeit, noch irgendwelche Behandlungen oder Therapien vorgesehen sind. Auch eine Abrechnung der Leistungen gegenüber der Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder der Stadtverwaltung ist in der Bedarfsplanung nicht enthalten. An welcher Stelle in Ihrem Bescheid überhaupt noch eine Teilhabe am Leben besteht, erschließt sich mir nicht.

Ich schlage vor, den Bescheid aufzuheben, entsprechend Budgetverordnung zu verfahren, und den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Das St. Josefs-Krankenhaus hat mir Unterstützung bei den med. Problemen zugesichert. Hier könnte auch ein Pflegeplan abgestimmt werden, welchen Sie auch benötigen, wenn Sachleistungen eingekauft werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Otto

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