Schriftsatz an die LH vom 04.03.14 (Kosten der Begleitperson)

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Landeshauptstadt Potsdam<br>
 
Der Oberbürgermeister<br>
 
FB Soziales und Gesundheit<br>
 
Hegelallee 6-8, Haus 2<br>
 
Frau S.
 
 
Herrn <br>
 
RA Peter Klink<br>
 
Lennestr. 71<br>
 
14471 Potsdam
 
 
27.02.2014
 
 
<b>Bescheid über die Hilfe in besonderen Lebenslagen für behinderte Menschen in Form eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets - Arbeitgebermodell nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII)<br>Bescheid über die Ablehnung der Kosten für eine Begleitperson</b>
 
 
Sehr geehrter Herr Lenz,
 
:'''''Wieso adressieren "die" das Schreiben an meinen RA, aber sprechen jetzt mich an?
 
 
===1.===
 
ich bewillige Ihnen Leistungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und der Krankenhilfe in Form eines persönlichen Budgets in Höhe von 5745,50 EUR für die Zeit vom 01.08.2013 - 31.07.2014.
 
 
Die Bewilligung der Eingliederungshilfe erfolgt gemäß §53 Abs. 1 SGB XII i.V. § 55 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX.<br>
 
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege werden gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 65 Abs. 1 und § 66 Abs. 4 SGB XII gewährt.<br>
 
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beeinhalten die Medikamentengabe und das Anziehen von Kompressionsstrümpfen nach § 37 Abs. 2 SGB V.
 
:'''''Von der Krankenkasse wurden solche Gelder (für Medikamentengabe bzw. Anlegen der Kompressionsstrümpfe) bisher nicht ein einziges Mal gezahlt.
 
 
===2.===
 
Neben dem persönlichen Budget wird weiterhin ein gekürztes Pflegegeld nach § 66 Abs. 2 SGB XII in Höhe von 146,66 EUR gewährt.
 
:'''''Die LH hat selber vor dem SG festgestellt, daß hier ein Fehler vorliegt: Es müssen 233,33 EUR sein (das Pflegegeld nach SGB XII darf maximal um 2/3 gekürzt werden).
 
 
===3.===
 
Die Kostenübernahme der Aufbettungskosten für eine Begleitperson werden abegelehnt.
 
:'''''Was sollen die Punkte 1. und 2. in diesem Zusammenhang?! Das hat doch nicht das Geringste miteinander zu tun!
 
 
===Begründung:===
 
 
Zu 1.<br>
 
Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer 24-stündigen Präsenz einer Assistenzkraft werden gemäß Ihrer Bedarfsermittlung mit einem Stundensatz von 9,71 EUR Arbeitgeberbrutto 14 Stunden zu 100% kalkuliert.
 

Aktuelle Version vom 3. April 2014, 19:08 Uhr

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