Schriftsatz der Gegenseite 3.9.2013

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A.& S.

Landgericht Potsdam
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam

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02 ...

03.09.2013

13 S 68/13

In der Sache
J. C.
/RAe A. & S./

gegen

  1. Oliver Lenz
  2. H. L.

/RAin Damrow/

danke ich für die bewilligte Fristverlängerung und begründe die mit Schriftsatz vom 01.07.2013 eingelegte Berufung mit dem Antrag,

das Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 28.05.2013 abzuändern und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, die im Hause Carl-von-Ossietzky-Straße 6, 14471 Potsdam, 3. Obergeschoss links, belegene Wohnung, bestehend aus drei Zimmern, Bad und Balkon, zu räumen und geräumt an den Kläger herauszugeben.

Begründung:

Zu Unrecht hat das Amtsgericht die Klage abgewiesen. Der Klageantrag wird daher vollumfänglich aufrechterhalten, und das erstinstanzliche Urteil wird insgesamt zur Überprüfung durch das Landgericht gestellt.

Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ist das Mietverhältnis durch die Kündigung vom 01.07.2011 beendet worden.

Das Amtsgericht erkennt zwar richtigerweise das berechtigte Interesse des Klägers an der Vertragsbeendigung wegen Eigenbedarfs; zu Unrecht meint das Amtsgericht jedoch, dass diesem Interesse "im Rahmen einer Gesamtabwägung" das Fortsetzungsinterresse des Beklagten zu 1. entgegenstehe.

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