Schriftsatz der Gegenseite 9.9.2013
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+ | habe ich einen Fehler auf Seite 3 meines Schriftsatzes vom 03.09.2013 zu korrigieren: |
Die streitgegenständliche Wohnung ist nicht 80 m² groß, sondern circa 100 bis 110 m². Ich verweise hierzu auf die "Modernisierungsvereinbarung" aus Anlage K 2. In deren § 2 ist die Wohnfläche mit 110,38 m² angegeben. |
Die streitgegenständliche Wohnung ist nicht 80 m² groß, sondern circa 100 bis 110 m². Ich verweise hierzu auf die "Modernisierungsvereinbarung" aus Anlage K 2. In deren § 2 ist die Wohnfläche mit 110,38 m² angegeben. |
Aktuelle Version vom 19. September 2013, 22:26 Uhr
RAe A. S.
Landgericht Potsdam
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam
Unser Zeichen: ...
09.09.2013
13 S 68/13
In der Sache
J. C.
/RAe A.&S./
gegen
- Oliver Lenz
- H. L.
/RAin Damrow/
habe ich einen Fehler auf Seite 3 meines Schriftsatzes vom 03.09.2013 zu korrigieren:
Die streitgegenständliche Wohnung ist nicht 80 m² groß, sondern circa 100 bis 110 m². Ich verweise hierzu auf die "Modernisierungsvereinbarung" aus Anlage K 2. In deren § 2 ist die Wohnfläche mit 110,38 m² angegeben.
Das ist erheblich mehr als der Wohnbedarf des Beklagten zu 1).
A.
Rechtsanwalt
Beglaubigt gez. Rechtsanwalt