Schriftsatz der Gegenseite vom 28.03.18

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Rechtsanwälte A. S.
 
 
Landgericht Potsdam<br>
 
- 13. Zivilkammer - <br>
 
Jägerallee 10-12<br>
 
14469 Potsdam
 
 
28.03.2018
 
   
 
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Schließlich wird noch klargestellt, dass der Kläger weiterhin mit seiner Familie in die streitgegenständliche Wohnung einziehen möchte.
 
Schließlich wird noch klargestellt, dass der Kläger weiterhin mit seiner Familie in die streitgegenständliche Wohnung einziehen möchte.
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gez. A.<br>
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Rechtsanwalt

Aktuelle Version vom 6. April 2018, 17:25 Uhr

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Rechtsanwälte A. S.

Landgericht Potsdam
- 13. Zivilkammer -
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam

15.02.2018

13 S 68/13

In der Sache

C.
/RAe. AS

gegen

  1. Oliver Lenz
  2. HL.

/RAin Damrow/

erwidere ich auf den Schriftsatz der Beklagtenvertreterin vom 13.03.2018.

Es ist spätestens jetzt unstreitig, dass das Leben des Beklagten von zahlreiche Aktivitäten geprägt ist.

Unstreitig ist spätestens jetzt auch, dass der Beklagte auch nach einem Umzug seinen bisherigen Aktivitäten nachgehen kann.

Schließlich wird noch klargestellt, dass der Kläger weiterhin mit seiner Familie in die streitgegenständliche Wohnung einziehen möchte.

gez. A.
Rechtsanwalt

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