Schriftsatz der LH vom 28.02.14

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Sehr geehrter Herr Lenz,
 
Sehr geehrter Herr Lenz,
   
zur Prüfung der Anspruchsvorraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - bitte ich Sie, im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 bis 65 Sozialgesetzbuch (SGB) I nachfolgend aufgeführte Unterlagen bei mir vorzulegen:
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zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - bitte ich Sie, im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 bis 65 Sozialgesetzbuch (SGB) I nachfolgend aufgeführte Unterlagen bei mir vorzulegen:
* aktueller Rentenbescheid
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* aktueller Rentenbescheid '''''OK'''''
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* Vermögensnachweis (Girokontoauszüge der letzten drei Monate; Sparbuch, sonstige Vermögenswerte) '''''OK'''''
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* aktueller Wohngeldbescheid '''''OK'''''
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* Kontoauszüge des Geschäftskontos in Kopie von 09/13 bis 02/14 '''''Papierauszüge vom 06.01.14 bis 28.02.14 (vorhergehende sind bei RO), Online-Ausdrucke vom 01.09.13 bis 28.02.13'''''
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* beispielhaft die Dienstpläne von Januar und Februar 2014 '''''OK'''
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* die ausgefüllten Nachweisbögen der einzelnen Assistenten entsprechend des Schreibens vom 28.11.2013 seit 08/13
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* Aufschlüsselung möglicher Verbindlichkeiten
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* die Nachweislisten über die erbrachten Krankenhilfen ab 03/13 für die Krankenkasse
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: Ich hoffe, dass die erforderlichen Verordnungen der Krankenkasse aktuell vorliegen. Gegebenenfalls erbitte ich dazu eine Auskunft.
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Um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten, bitte ich Sie die Unterlagen bis zum 14.03.2014 im oben bezeichneten Bereich vorzulegen.<br>
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Die Kopien des Geschäftskontos bitte ich bis zum 07.03.2014 vorzulegen.
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Die von Ihnen mit Schreiben vom 24.01.2014 angekündigten 500 Seiten benötige ich nicht.
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Nach § 66 SGB I kann das Sozialamt die Leistungen ganz oder teilweise versagen oder entziehen, wenn der Leistungsberechtigte seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und die Voraussetzungen der Leistungen nicht nachgewiesen sind.
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Mit freundlichen Grüßen<br>
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Im Auftrag<br>
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gez. S.

Version vom 12. März 2014, 03:09 Uhr

Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
Frau S.

28.02.2014

Herrn
RA Peter Klink
Lennestr. 71
14471 Potsdam

Anforderung von Unterlagen

Sehr geehrter Herr Lenz,

zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - bitte ich Sie, im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 bis 65 Sozialgesetzbuch (SGB) I nachfolgend aufgeführte Unterlagen bei mir vorzulegen:

  • aktueller Rentenbescheid OK
  • Vermögensnachweis (Girokontoauszüge der letzten drei Monate; Sparbuch, sonstige Vermögenswerte) OK
  • aktueller Wohngeldbescheid OK
  • Kontoauszüge des Geschäftskontos in Kopie von 09/13 bis 02/14 Papierauszüge vom 06.01.14 bis 28.02.14 (vorhergehende sind bei RO), Online-Ausdrucke vom 01.09.13 bis 28.02.13
  • beispielhaft die Dienstpläne von Januar und Februar 2014 OK
  • die ausgefüllten Nachweisbögen der einzelnen Assistenten entsprechend des Schreibens vom 28.11.2013 seit 08/13
  • Aufschlüsselung möglicher Verbindlichkeiten
  • die Nachweislisten über die erbrachten Krankenhilfen ab 03/13 für die Krankenkasse
Ich hoffe, dass die erforderlichen Verordnungen der Krankenkasse aktuell vorliegen. Gegebenenfalls erbitte ich dazu eine Auskunft.

Um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten, bitte ich Sie die Unterlagen bis zum 14.03.2014 im oben bezeichneten Bereich vorzulegen.
Die Kopien des Geschäftskontos bitte ich bis zum 07.03.2014 vorzulegen.

Die von Ihnen mit Schreiben vom 24.01.2014 angekündigten 500 Seiten benötige ich nicht.

Nach § 66 SGB I kann das Sozialamt die Leistungen ganz oder teilweise versagen oder entziehen, wenn der Leistungsberechtigte seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und die Voraussetzungen der Leistungen nicht nachgewiesen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. S.

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