Schriftsatz vom 27.5.2014

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Kanzlei Katja Damrow
Friedrich-Ebert-Straße 38
14469 Potsdam
http://www.kanzlei-damrow.de

Landgericht Potsdam
Justizzentrum
Jägerallee 10 - 12
14469 Potsdam

27. Mai 2014

Aktenzeichen: 13 S 68/13 Unser Zeichen: 697/12

In der Sache

Lenz ./. C.

teile ich Ihnen mit, dass unter folgender Internetseite die Wohnungssuche des Beklagten zu sehen ist: http://www.cvo6.de/Wiki/index.php?title=Weitere_Liste_von_Wohnungen

Zur Information lege ich einen Ausdruck dieser Seite bei. Hinsichtlich des Schriftsatzes der Gegenseite habe ich alle relevanten Unterlagen dem Gericht vorgelegt. Die Beklagten sind nicht der Ansicht, sie seien hierzu nicht verpflichtet, vielmehr haben sie um Rücksichtnahme gebeten, dass die Arbeitsverträge dem Kläger nicht zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund werde ich bei den Angestellten um Nachsicht für die Herausgabe bitten.

Hinsichtlich der Beendigung des Prozesses für die Beklagte zu 2) ist noch keine Entscheidung gefallen, wir hatten den Kläger gebeten, im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung eine Entlassung aus dem Vertrag zu ermöglichen.

Bisher konnte sich der Kläger dazu nicht durchringen.

Weiterhin teile ich mit, dass der Beklagte sich nicht in der Lage sieht, auch gegen eine Geldsumme auszuziehen. Der Beklagte ist schlicht nicht in der Lage, aus der Wohnung auszuziehen.

Katja Damrow
Rechtsanwältin

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