Warum es absurd war, die Querdenker-Demos am 1.8. in Berlin zu verbieten

Aus cvo6
Version vom 2. August 2021, 10:09 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
  1. Die Gefahr durch das Corona-Virus ist seit 2020 gesunken (Inzidenzzahl, Zahl der Toten im Zusammenhang mit Corona)
  2. Die vermuteten Verstöße gegen die Corona-Auflagen sind nicht substantiiert (Juristensprech)
    1. Aber selbst wenn sie substantiiert genug wären: Beim CSD am 24.7.2021 in Berlin wurden tausendfach Verstöße gegen Abstand und Maskenpflicht klaglos hingenommen. So wichtig scheinen die Beachtung der Auflagen offensichtlich nicht zu sein.
  3. Es lag ein schlüssiges Hygienekonzept vor. So waren neun Leinwände auf der Straße des 17. Juni vorgesehen, damit die Mindestabstände eingehalten werden können.

Ich stelle fest: Es gab keinen sachlichen Grund für die Verbotsverfügung. Also gab es einen unsachlichen, oder mit anderen Worten einen politischen. Welcher könnte das sein? Ich persönlich vermute den Grund, daß die Politik um jeden Preis vermeiden wollte, daß sich die Gegner*innen der Corona-Maßnahmen gewahr werden, wie viele sie sind. Gerade so kurz vor einer Bundestagswahl.

In dem Zusammenhang: Ich halte die Macht der Parteien für überholt bis gefährlich, sie sollte dringend abgeschafft werden. Schon deswegen werde ich „die Basis“ wählen, denn sie hat im Parteiprogramm die Forderung nach Abschaffung der repräsentativen Demokratie und Ersetzung durch direkte Demokratie. – Ich würde sowieso das Verhältniswahlrecht, durch das die Parteien ihre Macht bekommen, abschaffen und durch ein reines Personenwahlrecht ersetzen.

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge