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Meine Antwort auf ein Mieterhöhungsbegehren nach Sanierung meiner Wohnung

Abschrift

20.4.2004

Oliver Lenz, Heike Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

RAe Rose und Söhle
14612 Falkensee

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Die Umlage der Modernisierung können wir aber nicht akzeptieren.

Der Anteil für Instandsetzung wurde generell nicht nachvollziehbar ausgegliedert. Somit ist uns unklar, wie sie auf die Höhe der Umlage gekommen sind.

Die Umlage der Wärmedämmung ist auch deswegen unwirksam, weil die Einsparung nicht nachgewiesen wurde. Somit fehlt auch der Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Ich habe auch Zweifel, daß diese Nachweise möglich sind, da ja nur ~50% der Außenflächen gedämmt wurden.

Die Umlage für die neuen Wasserleitungen sind zweifelhaft. Zum einen fehlt wiederum ein Instandsetzungsanteil. Zum anderen fehlt ein Beleg für Ihre Behauptung, daß die neuen Kaltwasserleitungen einen größeren lichten Rohrquerschnitt aufweisen. Zumindest eine Angabe wie: Alt: x mm, Neu: y mm ist erforderlich.

Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, daß der Austausch von Bleirohren keine Modernisierung darstellt.

In Ihrem Schreiben führen Sie als Modernisierung auf, daß der Hof mit drei Spielgeräten ausgestattet wurde. Das stimmt nicht, denn es existieren keine Spielgeräte auf dem Hof. Mir ist rätselhaft, wie Sie dafür eine Umlage erheben wollen.

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Erste Veröffentlichung: 28.10.2009 Hinweise, Anmerkungen, Fragen? © 2009 Oliver Lenz
Letzte Änderung: 28.10.2009 Mail
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