Ablehnung Kostenuebernahme bei CCSVI

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BARMER GEK
PF 600 342
14403 Potsdam

Herrn
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

30.11.10

Kostenübernahme

Sehr geehrter Herr Lenz,
gern haben wir Ihren Antrag entgegengenommen. Wir verstehen Ihre persönliche Situation und dass Sie alles dafür tun wollen um einer weiteren Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes entgegenzuwirken. Umso mehr bedauern wir Ihren Antrag ablehnen zu müssen. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und baten den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) um Unterstützung. Dieser teilte uns in seinem Gutachten mit, dass die Interventionellen Maßnahmen im venösen System des Kopf-/Halsbereiches eine Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode darstellt. Sie gehört nicht zur vertragsärztlichen Versorgung.
Hintergrundinfo: Alle Leistungen und Behandlungsmethoden müssen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Dabei wird selbstverständlich auch der medizinische Fortschritt berücksichtigt. Die Qualitätssicherung hat der Gesetzgeber auf den Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen. Dieser beurteilt und bewertet die neuen Behandlungsmethoden. Solange der gemeinsame Bundesausschuss eine Behandlungsmethode nicht anerkannt hat, ist eine Finanzierung durch die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich.
Inerventionelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Serienangiographie der hirnversorgenden Gefäße - wie PTA, Stent - betreffen das arterielle System, die in der Fachwelt nur vereinzelt in eine theoretische Grundlage diskutiert wird. Danach sollen verengte Venen zu einem gestörten Abfluss aus dem Gehirn und letztlich zu Entzündungen und Schäden im Nervensystem führen. Der Vorstand des ärztlichen Beirats der Deutschen Multiplen Sklerose Gesellschaft hat sich in einer Presseerklärung vom 23.06.2010 hierzu kritisch geäußert. Demnach sei die in Fachkreisen diskutierte Theorie zurzeit wissenschaftlich nicht zu belegen. Leider habe eine methodisch stark kritisierte Studie von Dr. Zamboni bereits zu sogenannten Erweiterungsoperationen (Stents) an den betroffenen Hirnvenen geführt. Dies habe in den USA sogar ein Todesopfer gefordert.
Der MDK empfiehlt in seinem Gutachten als geeignete vertragliche Alternative die Versorgung durch einen mit der Behandlung von MS-Patienten vertrauten Arzt (in der Regel ist dies ein Arzt für Neurologie und Psychiatrie bzw. Nervenheilkunde). Sollte dieser bei der Wahl der Untersuchungs- und Behandlungsverfahren unsicher sein, so besteht darüber die Möglichkeit, Sie an ein zur ambulanten spezialisierten Versorgung zugelassenes Krankenhaus zu überweisen.
Zur weiteren Diagnostik setzen Sie sich bitte mit behandelndem Arzt in Verbindung.
Bei weiteren Fragen sind wir gern für Sie da.


Mit freundlichen Grüßen
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