Anhörungstermin am 26.08.14

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Anhörung zu Widerspruch 127/14 und 128/14

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Anwesenheit

LH: K., Sozialamt, S., Sozialamt

Meine Partei: Herr Oliver Lenz, SW, RO

Ort

Haus 2, Zi. 302

Zeit

26.08.2014, 14:00 - ca. 15:00

  • die Stadtverwaltung hat am 11.08.2014 einen Anhörungsbogen an RA T. mit Frist 26.08.214 geschickt, welches nicht beantwortet wurde.
  • Hr. Lenz informierte über Unfall des RA.
  • OL hat das Schreiben nicht erhalten.
  • SW übergibt Unterlagen
    • Behandlungspflege bis 31.05.2014 und von 01.06.-31.07.2014,
    • unterschriebene Belehrung Kompressionsstrümpfe,
    • Bestätigung von Herrn Lenz über Erhalt der Leistung und
    • Kürzellisten der Assistent*inn*en für die Leistungserbringung.
  • Die Stadt wirft OL vor, dass er den Brief vom 14.08.2014 nicht beantwortet hat und die unterschriebenen Zielvereinbarungen nicht zurücksandte.
  • Herr Lenz führt aus, das er nicht mehr unterschreiben kann. Anwalt ist im Krankenhaus und er muss erst beim Notar eine Unterschriftsbevollmächtigung erteilen.
  • Die Frage von S. nach der Dauer der Arbeitsunfähigkeit des RA konnte Herr Lenz nicht beantworten.
  • RO schlug vor, Herrn RA Klink zu fragen, ob er als Krankheitsvertretung zu Verfügung steht.
  • Der Widerspruch zu 128/14 war ohne Begründung, weshalb Herr Lenz diese sofort mündlich abgeben sollte. Hr. Lenz verwies auf die Abwesenheit des Anwalts.
  • RO: "Am 31.05.2014 haben wir mit der LH über diese Bescheide gesprochen."
  • S. verlässt das Zimmer.
  • Die Landeshauptstadt gewährt eine Woche Fristverlängerung für die Widerspruchsbegründung.
    • Herr Lenz möge sich einen anderen Anwalt suchen, falls notwendig.
  • S. führt aus, dass das Budget beendet ist. Herr Lenz wurde um Stellungnahme gebeten.
    • Oliver Lenz führt aus, dass die gewährten Leistungen lebensfremd sind; er könne mit den gewährten Sachleistungen nicht leben.
  • RO fragt, wie Herr Lenz sich seine Zukunft vorstellt.
    • Herr Lenz sagt, dass die Stadt ihm Defizite in der Abrechnung vorwirft. Er räumt ein, dass die Buchhaltung für Nicht-Buchhalter schwer zu verstehen ist. Er hat dies für viele Vereine seit Jahren gemacht und kam nicht auf die Idee, dass dies für die Stadt kompliziert sein könnte. Er hatte nie ausreichend Geld, was Ihn zur Ratenzahlung zwang und Verrechnungen und Ratenzahlung notwendig machte. Pflegegeld wurde, statt aufs Geschäftskonto, auf das Privatkonto und das gekürzte Pflegegeld, welches auf das Privatkonto gehört, auf das Geschäftskonto gezahlt. Dies und die vielen Einzelzahlungen machten die Abrechnung nicht transparenter. Hier ist Verbesserungspotential vorhanden, OL will Ratenzahlungen vermeiden.
  • Die Stadt bemerkt, dass die Behandlungspflege nicht abgerechnet werden kann, weil die Zielvereinbarung nicht unterschrieben ist. SW merkt an, dass eine Rückzahlung angedroht ist, obwohl demnach gar keine Vereinbarung vorliegt.
    • Daraufhin wurden mit heutigem Datum die beiden fehlenden Zielvereinbarungen von Herrn Lenz unterschrieben. (Im Faustschluß, mühevoll und krakelig.)
  • Herr Lenz und RO fragen nach der über Anwalt T. zugesicherten Zahlung für August 2014.
    • S.: Es gab Schwierigkeiten im Rechenlauf, am Freitag, spätestens am Dienstag ist das Geld auf dem Geschäftskonto von OL.
  • Durch Herrn Lenz wurden 26 Pflegedienste kontaktiert, mit der Bitte die Sachleistungen zu erbringen. Dies konnte keiner übernehmen. Hauptproblem ist die Nachtarbeit.
  • Herr Lenz schlägt vor, die Abrechnung einer Firma zu überlassen. Kostet ca. 1000 € im Monat. Kostenvoranschlag folgt.
    • RO bietet die Abrechnung für 200,00 € an.
  • RO erläutert den Schuldenstand und die Möglichkeit des Abbaus. Nach dem Plan besteht die Möglichkeit, nach 6 Monaten schuldenfrei zu sein.
    • Die Belege Kontoauszüge KK und FA und die Berechnung wurde übergeben.
  • SW erklärt, das die Abrechnung der Pflege von Ihr persönlich erfolgen wird und dadurch eine pünktliche Abrechnung gewährleistet ist.
  • Herr Lenz schlägt vor, RO Kontozugang zu gewähren, damit die Abrechnung transparenter wird.
  • RO bittet um längere Frist für die Widerspruchsbegründung die aber verwehrt wird. S. vermerkt auf Bestehen von Herrn Otto die Frist aber im Protokoll.
  • RO bemerkt, dass über genau diese Bescheide des Jobcenters wohl am 31.05.2014 im Beisein des Anwalts von Herrn Lenz gesprochen worden ist. Der Anwalt hat dies auch schriftlich auf Anfrage bestätigt.
  • S. bricht das Gespräch ab ("Es macht wohl wenig Sinn.")
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