Anhoerung bei der Stadt am 31.5.2013
Aus cvo6
Anhörung gem. § 24 SGB X - Beabsichtigte Kündigung des Budgets
Name: Lenz, Oliver
- Dieser Teil des Protokolls war nicht handschriftlich, sondern gedruckt.
Bevollmächtigter: Herr Klink
Anwesend für Oliver Lenz: Herr RA Klink, Herr O.
Anwesend für die LH Potsdam: Frau G., Frau K., Frau S.
Meinungsäußerung des Widersprechenden:
- Herr Klink legt weitere Unterlagen vor. Zielvereinbarung wurde Herrn Lenz zur Unterschrift vorgelegt, aber bis heute nicht unterschrieben.
- Herr Klink fragt an, wie die Unterlagen nachvollziehbar gestaltet werden sollen.
- Um Unterlagen vorzulegen benötigt Herr Lenz Assistenten.
- Herr O. sagt, Herr Lenz hat einen Dienstplan für die Vergangenheit. 2.2. kam Herr Lenz große Phase, wo [unleserlich] nicht arbeiten kann.
- Herr Klink notiert nochmals Dienstplan von 8/12-5/13 vorzulegen. Gehaltsabrechnungen Frau W. wurde dem Buchhalter nie vorgetragen (als notwendige Unterlage)
- Herr Klink beschreibt nochmal den Bedarf des Herrn Lenz
- Herr O. beschreibt seine Hilfe als Buchhalter.
- Herr Klink ist überzeugt, daß Herr Lenz auch zukünftig das Budget verwalten kann.
- Bis 17.6. werden fehlende Unterlagen beigebracht.
- Differenz der höheren privaten Ausgaben wird geklärt.
- Die fehlenden Arbeitsverträge werden vorgelegt.
- Alle Unterlagen sind da, werden aber nicht vorgelegt, der Herr Klink hat keine AV.
- Herr Lenz ist informationspflichtig, tut dies aber nicht.
- Nach Ausführung Herr Klink belastet Herrn Lenz sehr, sich nicht rund um die Uhr Beschäftigte leisten zu können.
- Wie werden die Schulden von Herrn Lenz bewältigt?
- Schuldenberatung wird angeboten.
- Warum wird der Einsatz der Arbeitnehmer in der Zukunft über die gesetzlich vorgeschriebenen Stunden geplant? Die AN wollten dies so. Auch dieses Problem ist mit Herrn Lenz als AG zu klären.
- Antrag bei der TKK auf Umwandlung nach § 77 SGB X wurde gestellt, aber von der Kasse keine Entscheidung getroffen.
- Der Anwalt soll nochmal signalisieren, ob das Persönliche Budget fortgesetzt werden soll.
gez.