Anhoerung gem. SGB X vom 27.7.2012

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Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Herr L.
Hegelallee 6-8, Haus 2
14469 Potsdam

Oliver Lenz								Potsdam, 25.7.2012
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam


Ihr Widerspruch vom 23.07.2012; Aktenzeichen W224/12

Einladung zur Anhörung gemäß §24 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)

Sehr geehrter Herr Lenz,

Ihr Widerspruch vom 20.03.2012 gegen den Bescheid vom 23.06.2012 ist am 24.07.2012 hier eingegangen. Gemäß § 24 SGB X ist Ihnen das Recht einzuräumen, sich zum Sachverhalt zu äußern, bevor über Ihren Widerspruch entschieden wird.

Ihre Begründung werte ich als Anhörung.

Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Gründe vortragen wollen, teilen Sie mir dies bitte unverzüglich unter Angabe eines von Ihnen gewünschten Termins mit. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich schriftlich zu äußern. Dies ist mit Hilfe des beigefügten Anhörungsbogens möglich, den Sie mir in diesem Fall bitte bis zum 16.08.2012 zurücksenden.

Sofern Sie weder mündlich noch schriftlich innerhalb der vorgenannten Fristen Stellung nehmen, gehe ich davon aus, dass Sie Ihr Recht auf eine Anhörung nicht wahrnehmen möchten und über Ihren Widerspruch wird dann nach Aktenlage entschieden.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez.

Anlage: Anhörungsbogen

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