Antwort Schäden vom 03.12.21

Aus cvo6
Wechseln zu: Navigation, Suche

Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
Tel. 0331-90 23 95

Rechtsanwalt M.
c/o …

Potsdam, 3.12.2021

Ihr Schreiben vom 26.10.2021, W. ./. Lenz, Oliver Mietverhältnis Carl-von-Ossietzky-Str. Nr. 6 in 14471 Potsdam

Sehr geehrter Herr M.,

zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Inhaltsverzeichnis

Zu 1.

Den Namen D. tragen zwei meiner Kinder. Sie hatten hier lange den Hauptwohnsitz; ich wohnte damals mit der Mutter M. D. zusammen. Nach der Trennung hatten die Kinder hier einen Nebenwohnsitz. Ich wüßte nicht, daß gegen ihren Namen auf dem Klingelschild etwas spräche. Schließlich hätten sie auch Anspruch auf Gebrauch der Mietsache.

Der Name R. ist der Name der Mutter meines jüngsten Kindes. Darüber hinaus wohnte sie eine Zeit lang hier; als Lebensgefährtin hatte auch sie Anspruch auf Gebrauch der Mietsache. Den damaligen Vermieter (C.) hatte ich um Genehmigung gebeten; er hat das zur Kenntnis genommen und sogar gerichtlich versucht, aus diesem Umstand zu konstruieren, daß kein Härtefall vorliegt. M.a.W. hat er ihr Wohnrecht stillschweigend akzeptiert.

G.

Ein Name G. o.ä. war und ist weder auf dem Klingelschild, noch auf dem Briefkasten zu finden.

Zu 2.

Das Entfernen der Fliesen unter der Badewanne war nötig, damit ich auch als behinderter Mensch die Badewanne nutzen kann, weil erst dadurch die Badewanne unterfahrbar mit einem Personenlifter wird. Die Fliesen existieren noch und können bei Bedarf wieder eingesetzt werden. Ich bin mir sehr sicher, daß ich in jeden Fall Anspruch auf diesen „Umbau“ hätte.

Weitere Fliesen rechts neben der Toilette wurden von einer Fachfirma entfernt, die von der Wohnungsverwaltung beauftragt wurde, damit das tropfende Entlüftungsventil getauscht werden kann. Die Firma versäumte, das entstandene Loch zu schließen. Ich habe das dann selbst getan. Es steht Ihnen frei, jemanden mit fachmännischerem Verfliesen zu beauftragen. Ich habe an dem gesamten Vorgang höchstens insofern Schuld, als daß ich den Vermieter über das tropfende Entlüftungsventil informierte.

Darüber hinaus ist mir nichts von defekten/beschädigten Fliesen bekannt.

Zu 3.

Das Fallrohr aus Metall hatte die unangenehme Folge, daß bei Feuchtigkeit Tropfen vom Dach mit einem lauten Geräusch auf das geknickte Ende unten am Rohr aufschlugen. Damals schlief ich noch in diesem Zimmer und die Geräusche waren sehr störend. Ein Handtuch, das ich zwecks Dämpfung der Tropfgeräusche in das Fallrohr legte, war nach kurzer Zeit sehr unappetitlich geworden. Aus diesen Gründen fragte ich bei einem Hausbesuch den damaligen Besitzer, ob ich das Fallrohr gegen einen Plastikschlauch austauschen dürfe. Er hatte nichts dagegen; überdies hatte das den Vorteil, daß ich das Regenwasser zum Blumengießen auffangen konnte. – Da ein Rückbau Ihr Wunsch ist, habe ich den ursprünglichen Zustand wiederhergestellt. Es hat keine fünf Minuten gedauert; die Befestigungsschellen sind ja auch von Beginn an mit Flügelschrauben versehen, sie sind also von Hand zu öffnen bzw. zu schließen. Die Verfärbung (durch Algenbewuchs) entsteht dadurch, daß diese Wand nach Norden ausgerichtet ist. Das Auffangen des Regenwassers in zwei Behälter hat nichts damit zu tun, da bin ich mir sicher.

Zu 4.

Die Balkonbrüstung ist dort, wo sie gemauert ist, ca. 4,5° nach innen geneigt und 44 cm breit. Es ist kein Fall denkbar, daß mit Erde gefüllte Balkonkästen heruntergeweht werden. Im übrigen stehen genau dort schon seit dem Jahr 2000 Balkonkästen. Seither gab es wiederholt schwere Stürme. Nie waren die Balkonkästen auch nur das kleinste Stück verschoben. Ich glaube nicht, daß mir W. vorschreiben kann, wie und wo ich Balkonkästen anbringe.

Zu 5.

Die Fenster zur Straßenseite sind über 100 Jahre alt und die letztmalige Wartung fand im Jahr 2000 statt. Insofern sind Gebrauchsspuren unvermeidlich. Als aber 2019 ein Schaden an einem Fenster eingetreten war, habe ich sehr wohl den damaligen Vermieter, Herrn C., informiert. Er hat die Reparatur veranlaßt. Weitere Schäden sind mir unbekannt bzw. für den vertragsgemäßen Gebrauch unwichtig.

zu 6.

Die Fußböden zeigen genau jene Abnutzungsspuren, die nach 21 Jahren Wohndauer zu erwarten sind. Üblich ist, daß ein Parkettboden spätestens nach 10 Jahren Nutzungsdauer neu abzuschleifen und zu versiegeln ist (vom Vermieter). – Ich unterhalte keinen Komposthaufen in der Wohnung! Richtig ist, daß ich eine Kompostkiste in der Wohnung stehen habe. Der Fußboden wird davon nicht beeinflußt, da die Kompostkiste auf 8 cm hohen Holzfüßen steht. – Leider erst seit ca. 10 Jahren; davor stand die Kompostkiste direkt auf dem Fußboden. Soweit der Fußboden an dieser Stelle übermäßig gelitten hat, trage natürlich ich die Verantwortung und komme für die übermäßigen Schäden auf. Ich gehe allerdings davon aus, daß nach einer normalen Abschleifung und Neuversiegelung des Fußbodens nichts mehr von der Stelle zu sehen sein wird.

zu 7.

Es kann nicht Ihr Ernst, mir die Benutzung des Rollstuhls bzw. der Treppenraupe in Frage stellen zu wollen! Im übrigen beschädigt meine Treppenraupe die Stufen des Treppenhauses nicht mehr, als es ein übergewichtiger Mieter tun würde. Soweit Spuren an den Wänden entstanden sind, so sind sie trotz aller Sorgfalt entstanden. Ich benutze die Treppenraupe seit 12/2010 und mit den verschiedensten Assistenzen. Ich muß doch, so wie jeder nichtbehinderte Mensch, die Treppe benutzen können! Daß meine Treppenraupe dabei andere Abnutzungsspuren als bei „Fußgänger*innen“ hinterläßt, ist selbstverständlich, und rechtfertigt wohl kaum eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Bewohner*innen des Hauses. Soweit es übrigens schwarze Striche durch die Gummiketten der Treppenraupe sind, kann man ihnen mit einem Radiergummi zu Leibe rücken. Ich habe das ausprobiert.

zu 8.

Ich bin irritiert, daß Sie Abnutzungsspuren an den Türen bemängeln, wohl wissend, daß ich einen Rollstuhl benutzen muß. Tatsächlich, ein Rollstuhl stößt im Durchschnitt öfter an den Türrahmen an, als ein Fußgänger. Das liegt in der Natur der Sache. Mit einem Pinselstrich läßt sich aber die Abnutzungsspur beseitigen.
Mein kleines Kind, Jahrgang 2019, hat in einem unbeobachteten Moment zwei Türen „verschönert“. Diese „Verschönerungen“ lassen sich mit Waschbenzin oder im schlimmsten Fall mit neuer Farbe beseitigen. Bei einer Rückgabe der Wohnung würde ich natürlich diese „Verschönerungen“ beseitigen. Während der Mietdauer bin ich dazu nicht verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Lenz

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge