Antwort auf die Nachfrage 24.01.14

Aus cvo6
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Rechtsanwalt Peter Klink
Lennéstr. 71
14471 Potsdam

Sozialgericht Potsdam
- 20. Kammer -
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Potsdam, den 24.01.2014
Mein Zeichen: 00014-13/PK/me

In dem Rechtsstreit
Lenz, Oliver
gegen
Landeshauptstadt Potsdam
- S 20 SO 144/13 -

wird auf die gerichtliche Verfügung des erkennenden Gerichts vom 22. Januar 2014 mitgeteilt, dass der Kläger am 22. Dezember 2013 Beträge in Höhe von 1.346,85 € sowie 11.475,40 € von der Beklagten erhalten hat. Wie sich diese Beträge zusammensetzen, ist für den Kläger nicht ersichtlich.

Der Kläger hatte über seinen Prozessbevollmächtigten mit Schreiben vom 8. Januar 2014 die Beklagte um Mitteilung gebeten, wie sich die Beträge zusammensetzen.

Beweis: Schreiben vom 8. Januar 2014 (Anlage K29)

Eine Erklärung ist die Beklagte bislang leider schuldig geblieben. Mithin kann seitens des Klägers leider nicht mitgeteilt werden, ob es sich hierbei um Nachzahlungen seitens der Beklagten handelt, um das persönliche Budget oder um andere Zahlungen.

Des Weiteren hat der Kläger dem Unterzeichner Excel-Dateien über die Einsatzzeiten, Dienstpläne sowie geleistete Zahlungen für die Jahre 2012 sowie 2013 zukommen lassen. Jedoch sind diese nicht für einen Ausdruck geeignet.

Der Unterzeichner bittet daher das erkennende Gericht um Benennung einer E-Mail-Adresse, wo er dem Gericht die entsprechenden Dateien übermitteln kann, damit diese dem Gericht vorliegen und ebenfalls gesichtet werden können.

Eine einfache Abschrift anbei.

gez. Klink
Rechtsanwalt

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