Antwort der Sparkasse

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Mittelbrandenburgische Sparkasse
Qualitätsmanagement
Saarmunder Str. 61
14478 Potsdam
Frau L.

Herrn
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

2. April 2013

Ihre Nachricht vom 28.03.2013

Sehr geehrter Herr Lenz,
Sie beanstanden das Ihnen berechnete Entgelt ... berechtigte Ablehnung von Zahlungsaufträgen.

Dieses ... Entgelt, deckt sich mit den Regelungen der EU-Zahlungsdiesterichtlinie und steht damit im Einklang mit der gültigen Rechtslage. ... Das Kreditinstitut ist gemäß § 675 o Abs. 1 BGB berechtigt, für diese Benachrichtigung ein Entgelt ... zu erheben ... entstandenen Aufwand zu decken.

Die EU-Zahlungsdiensterichtlinie wurde im Jahr 2007 vom Europarlament ... verabschiedet und zum 31.10.2009 in deutsches Recht umgesetzt ...

Mit den Erläuterungen hoffen wir, den Sachverhalt für Sie verständlich dargestellt zu haben. Für eine Erstattung sehen wir keine Grundlage.

Mit freundlichen Grüßen
gez.

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