Bescheid über Ablehnung Kosten der Begleitperson vom 29.06.15

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
Kr.

Herrn
Rüdiger Otto
Feuerbachstraße 35
14471 Potsdam

29.06.2015

Bescheid über den Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Begleitperson für eine Chorprobe und einen Auftritt mit dem Hans-Beimler-Chor in Höhe von 120,00 EUR
Für: Oliver Lenz

Sehr geehrter Herr Otto,

Ihr Antrag auf Kostenerstattung für Begleitkosten wird versagt.

Begründung

I.

Mit Schreiben vom 23.03.2015 beantragten Sie in Vertretung für Herrn Oliver Lenz, per Mail, die Kostenübernahme für eine Begleitperson. Nach dem Antrag sollten für die Begleitpersonen Kosten einer zusätzlichen Unterkunft sowie für die An- und Abreise anfallen.

Mit Schreiben vom 23.03.2015 bat ich Sie um Ergänzung der Antragsunterlagen. Insbesondere konnte ich aus den vorliegenden Angaben nicht entnehmen, in welchem Zeitraum die Proben oder der Auftritt stattfinden sollen oder sollten udn wo der jeweilige Veranstaltungsort liegt oder lag. Schließlich bat ich im Unterlagen, aus denen sich die Kostenanteile für Unterkunft wie An- und Abreise erklären.

Unter Hinweis auf die Mitwirkungspflichten und die Konsequenzen nach §§ 60 ff. SGB I erinnerte ich mit Schreiben vom 04.05.2015 an die noch immer ausstehenden Unterlagen. Mit Schreiben vom 07.05.2015 baten Sie um Fristverlängerung zur Ergänzung der Unterlagen bis zum 18.06.2015. Die Frist ist ungenutzt verstrichen.

II.

Ein Anspruch nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX i.V.m. § 22 Eingliederungshilfeverordnung (EGHVO) ist vorliegend zu versagen. Nach dieser Anspruchsgrundlage waren Reisekosten für eine wegen Behinderung erforderlich Begleiperson anerkannt, wenn die Begleitung erforderlich ist. Das ist vorliegend mangels Mitwirkung nicht der Fall.

Aus den Angaben des Antrags lässt sich weder Zeitraum noch Umfang eines in Betracht kommenden Anspruchs spezifizieren noch prüfen.

Mit Schreiben vom 04.05.2015 wurden Sie, unter Hinweis auf die Mitwirkungspflicht und einer möglichen Versagung, nochmals an die Einreichung der ausstehenden Unterlagen erinnert. Gleichwohl wurden die Unterlagen nicht eingereicht.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid ... Widerspruch eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Kr.

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