Bescheid PB vom 20.09.2012

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Frau S.
Hegelallee 6-8, Haus 2

Oliver Lenz
Carl-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

20.09.2012

Inhaltsverzeichnis

Bescheid über die Hilfe für behinderte Menschen Hilfe zum selbstbestimmten Wohnen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

Hier in Form eines Persönlichen Budgets - sog. Arbeitgebermodell

für: Oliver Lenz, geb am 15.05.1966

Sehr geehrter Herr Lenz‚

die Gewährung der Eingliederungshilfe und der Pflege nach dem SGB XII in Form eines persönlichen Budgets für die Hilfe zum selbstbestimmten Leben in einer eigenen Wohnung wurde erneut geprüft und wird ab dem 01.08.2012 bis zum 31.10.2012 neu bewilligt.
Diese Prüfung erfolgte auf Grund Ihres Änderungsantrages und des darin massiv beschriebenen nächtlichen Bedarfes. Nach Eingang des MDK-Gutachtens und Einberufung der Fallkonferenz mit der Krankenkasse wird der Bedarf neu ermittelt.
Die Leistungsbewilligung der Eingliederungshilfe erfolgt nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX weiterhin in Höhe von 617,83 EUR für 2 Stunden täglich.
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege werden gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 62 SGB XII in Höhe von 1755,31 EUR für 8 Stunden täglich gewährt.
Nach § 66 Abs. 2 SGB XII wird ein gekürztes Pflegegeld in Höhe von 233,33 EUR gewährt.
Das Gesamtbudget (abzüglich Pflegegeld) beträgt daher 2373,14 EUR und wird als Leistung im Rahmen des Persönlichen Budgets monatlich im Voraus durch die Stadtverwaltung Potsdam auf das von Ihnen angegebene Konto:
Oliver Lenz DKB Potsdam, BLZ 12030000, Konto: 1020018345 überwiesen.
Die Leistungen Ihrer Pflegekasse, welche ebenfalls Bestandteil dieses persönlichen Budgets sind, werden durch die Pflegekasse direkt an Sie überwiesen.
Der Nachweis der Mittelverwendung erbringen Sie entsprechend der Zielvereinbarung.
Dieser Bescheid gilt vorbehaltlich einer Entscheidung der Pflegekasse über die Änderung Ihrer Pflegeleistung.

Auflage nach §36 Verwaltungsverfahrensgesetz Brandenburg:

Bei der Mittelverwendung in Form eines Budgets für ein Arbeitgebermodell erteile ich Ihnen die Auflage, die arbeitsrechtlichen Vorschriften zum Schutz der durch Sie beschäftigten Arbeitnehmer einzuhalten. Bei Verstoß der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt keine Weitergewährung der persönlichen Budgets.

Sehr witzig: ich halte die Bestimmungen ein.

Nach § 19 Abs. 3-5 in Verbindung mit §§ 87 und 88 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII kann von Ihnen bzw. Ihrer/m Betreuten die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen als Eigenanteil zur Bestreitung der Hilfe zur Pflege verlangt werden, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.
Zum Einkommen gemäß §82 SGB XII gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert.

Die gewährte Sozialhilfe

Ich habe ein Persönliches Budget im Arbeitgebermodell beantragt, und keine Sozialhilfe. *wunder*

wird gemäß § 90 Abs. 2 SGB XII nicht abhängig gemacht vom Einsatz oder Verwertung kleinerer oder sonstiger Geldwerte in Höhe von bis zu 2.600 EUR, zuzüglich eines Betrages von 614 EUR für den Ehegatten oder Lebenspartner und eines Betrages von 256 EUR für jede Person, die von der nachfragenden Person, ihrem Ehegatten oder Lebenspartner überwiegend unterhalten wird.

o Aufgrund Ihrer aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist kein Eigenanteil zu zahlen.

Allgemeiner Hinweis:

Nach den für die bewilligten Leistungen maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, alle Änderungen ven Tatsachen, die für die Hilfegewâhrung maßgebend sind, mir unverzüglich mitzuteilen. Die zur Gewährung der Leistungen erforderlichen Angaben unterliegen den Datenschutzgesetzen. Soweit diese zur Berechnung und Bescheidung erforderlich sind werden sie - zu diesen Zwecken - automatisch verarbeitet.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam oder beim Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt, oder bei jeder anderen Dienststelle innerhalb der Stadtverwaltung Potsdam, Sitz in 14469 Potsdam, Friedrich-Ebert- Straße 79/81, Widerspruch eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez.

Anlage

Musterkalkulation_durch_die_Stadt_Potsdam_2012

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