Bescheid vom 25.06.2012
Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Hegelallee 6-8, Haus 2
Mein Zeichen: 384206 PB
Herr L.
25. Juni 2012
Herr
Oliver Lenz
Carl- v.Ossietzky Str. 6
14471 Potsdam
Bescheid über die Hilfe für behinderte Menschen Hilfe zum selbstbestimmten Wohnen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Hier in Form eines Persönlichen Budgets- sog. Arbeitgebermodell
für: Oliver Lenz, geb. am 15.05.1966
Sehr geehrter Herr Lenz,
die Gewährung der Eingliederungshilfe und der Pflege nach dem SGB XII in Form eines persönlichen Budgets für die Hilfe zum selbstbestimmten Leben in einer eigenen Wohnung wurde geprüft und wird ab dem 01.08.2012 bis zum 31.07.2013 neu bewilligt.
Die Leistungsbewilligung der Eingliederungshilfe erfolgt nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs.2 Nr.6 SGB IX in Höhe von 617,83 EUR für 2 Stunden täglich. Die Leistungen der Hilfe zur Pflege werden gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 62 SGB XII in Höhe von 1153,49 EUR für 6 Stunden täglich gewährt. Dabei wurden die Leistungen der Pflegekasse als Pfleggeld (so im Original) in Höhe von derzeit 700,00 EUR angerechnet.
Nach § 66 Abs. 2 SGB XII wird ein gekürztes Pflegegeld in Höhe von 233,33 EUR gewährt.
Das Gesamtbudget (abzüglich Pflegegeld) beträgt daher 2004,65 EUR und wird als Leistung im Rahmen des Persönlichen Budgets 'monatlich im Voraus durch die Stadtverwaltung Potsdam, auf das von Ihnen angegebene Konto:
Oliver Lenz DKB Potsdam, BLZ 12030000, Konto: 1020018345 überwiesen.
Die Leistungen Ihrer Pflegekasse, welche ebenfalls Bestandteil dieses persönlichen Budgets sind, werden durch die Pflegekasse direkt an Sie überwiesen.
Den Nachweis der Mittelverwendung erbringen Sie entsprechend der Zielvereinbarung.
Die (was da auch immer folgen sollte)
Dieser Bescheid gilt vorbehaltlich einer Entscheidung der Pflegekasse über die Änderung Ihrer Pflegeleistungen.
Auflage nach § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz Brandenburg:
Bei der Mittelverwertung in Form eines Budgets für ein Arbeitgebermodell erteile ich Ihnen die Auflage, die arbeitsrechtlichen Vorschriften zum Schutz der durch Sie beschäftigten Arbeitnehmer einzuhalten. Bei Verstoß der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt keine Weitergewährung des persönlichen Budgets.
Nach § 19 Abs. 3-5 in Verbindung mit §§ 87 und 88 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII kann von Ihnen bzw. Ihrer/m Betreuten die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen als Eigenanteil zur Bestreitung der Hilfe zur Pflege verlangt werden, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.
Zum Einkommen gemäß § 82 SGB XII gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert
Die gewährte Sozialhilfe wird gemäß § 90 Abs. 2 SGB XII nicht abhängig gemacht vom Einsatz oder Verwertung kleinerer oder sonstiger Geldwerte in Höhe von 2.600 EUR, zuzüglich eines Betrages von 614 EUR für den Ehegatten oder Lebenspartner und eines Betrages von 256 EUR für jede Person, die von der nachfragende Person, Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner überwiegend unterhalten wird.
Nicht angekreuzt?! o Aufgrund Ihrer aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist kein Eigenanteil zu zahlen.
Allgemeiner Hinweis:
Nach den für die bewilligten Leistungen maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, alle Änderungen von Tatsachen, die für die Hilfegewährung maßgebend sind, mir unverzüglich mitzuteilen. Die zur Gewährung der Leistungen erforderlichen Angaben unterliegen den Datenschutzgesetzen. Soweit diese zur Berechnung und Bescheidung erforderlich sind werden sie - zu diesen Zwecken - automatisch verarbeitet.
Rechtsbehelfsbelehrung ... innerhalb eines Monats ...
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Blatt 3
Musterkalkulation:
8 h pro Tag, 7 Tage die Woche = Tage/Jahr
aktive Zeit: 8 Stunden/Tag - 100 %
aktive Bereitschaft: 0 Stunden/Tag - 0 %
Vergütungsanteil:
Gesamtkosten je Stunde Netto | 7,75 EUR |
Krankenversicherung | 15,50 % |
Pflegeversicherung | 1,95 % |
Rentenversicherung | 19,60 % |
Arbeitslosenversicherung | 3,00 % |
SV-Beiträge gesamt | 40,05 % |
AG-Anteil | 19,575 % |
Umlage U1 | 1,70 % |
Umlage U2 | 0,30 % |
Arbeitgeberanteil gesamt | 21,575 % |
Gesamtkosten je Stunde Brutto | 9,42 |
Jahreskosten: 27.512,42 EUR
zuzüglich:
Urlaubsanspruch | 24 Tage | 1.809,04 EUR/Jahr |
Berufshaftpflichtversicherung/Unfallversicherung: | 90,00 EUR/Jahr | |
Regiekosten: | 678,36 EUR/Jahr |
abzüglich:
Erstg der fiktiven Lohnfortzahlungskosten | 70 % | -434,00 EUR/Jahr |
- Festangestellte: 1
- Honorarkräfte: 0
- Zahl der Mitarbeiter: 1
- Gesamtkosten im Jahr: 29.655,82 EUR/Jahr
- umgerechnet auf den Monat: 2.471,32 EUR/Monat
- abzüglich Pflegegeld 700,00 EUR/Monat
- tatsächlicher Kostenanteil: 1.771,32 EUR/Monat Pflege und EGH