Bitte um Ueberarbeitung der Zielvereinbarung

Aus cvo6
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08.02.2012 0:02

Hallo Frau S.,
bei den folgenden Punkten melde ich
schon mal Nachbesserungsbedarf bei der
Zielvereinbarung an.

Vielleicht können Sie sich anschliessen
und wir koennen diese Punkte ohne viel
Brimborium aus der Welt schaffen.

Ich bitte daher um Zusendung einer
entsprechenden abgeaenderten Zielvereinbarung.

MfG
Oliver Lenz

Inhaltsverzeichnis

zu 1. Individuelle Förder- und Leistungsziele

Im Bereich der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll die Hilfe bei der Bewältigung der ehrenamtlichen Tätigkeit in Form von einfachen Hilfeleistungen bei der Büroarbeit sowie die Begleitung zu den Vereinen geleistet werden. Eine bessere Organisationsstruktur soll dem Herrn Lenz die Übernahme von Tätigkeiten ermöglichen, für die bisher Hilfe nötig war. Z.B. könnten durch bessere Platzierung von Aktenordnern eine eigenständige Erreichbarkeit ermöglicht werden.

Hierzu möchte ich anmerken, daß ich dank meines neuen Steh-Rollstuhles zwar alle Aktenordner erreichen kann, aber das nützt mir nichts: ich bin körperlich weder in der Lage, den benötigten Aktenordner zu nehmen; aber selbst wenn, kann ich im bereitliegenden Ordner weder blättern, geschweige denn Unterlagen darin ablegen. Insofern sollte dieser Satz („Organisationsstruktur“) entfallen. Er wirkt deplaciert.

Erstmalig erfolgt eine Überprüfung der erreichten Leistungs- und Förderziele nach einem halben Jahr im Juli 2012.

Dazu muss ich festststellen: Eine Verbesserung meines Gesundheitszustands ist nicht zu erwarten. Daher bin ich auf dauerhafte Assistenz angewiesen.

zu 2. Inhalte der Leistungen

Die Leistungen der Pflegekasse werden als Geldleistungen der Pflegestufe III entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erbracht. Diese Leistung kürzt den Umfang der Leistungen nach dem SGB XII entsprechend,

Wie ich bereits in meiner E-Mail vom 2.2.2012 festgestellt habe, gilt:
Nach §66, SGB XII ("Leistungskonkurrenz") darf nur maximal zwei Drittel des Pflegegeldes fuer Assistenzaufwendungen verwendet werden. Dem Pflegebedürftigen muß mindestens ein Drittel des Geldes zur freien Verfügung stehen. Vgl. auch BVG Leipzig, Az. 5 C 7.02.
Dies ist die Mindestanforderung. Ich möchte aber, daß mir zwei Drittel des Pflegegeldes verbleiben, ich begründe Ihnen dies wie folgt:
Mit den von Ihnen gewährten 7,5 h Assistenz kann ich keine 24 h überstehen. Mein Hilfebedarf besteht ja z.B. auch nachts und nach Dienstschluß meiner AssistentInnen. DAFÜR benötige ich das Pflegegeld, denn ich möchte der jeweiligen Hilfsperson/Honorarkraft ihre Aufwendungen erstatten/Honorar zahlen.
Außerdem nimmt aufgrund der Progression meiner Erkrankung mein Hilfebedarf ständig zu. Schon deswegen benötige ich eine finanzielle Reserve, damit ich schnell und adaequat reagieren kann. Wenn ich erst einen Antrag stellen und auf den Bescheid warten müßte, wäre ich ständig unterversorgt.

zu 3. Verfahrensweise

Der Budgetnehmer erklärt verbindlich, dass eventuelle Kostenerhöhungen durch Krankheitsfälle, Schwangerschaften o. ä. von seinen Assistenten und Assistentinnen durch sein Budget getragen werden und diese ggf. aus der Schwankungsreserve gedeckt werden können.

Mit diesem Punkt kann ich nicht einverstanden sein. In Ihrer Kalkulation (lenz-berechnung.xlms) ist kein Pauschalbetrag für Krankheit oder Schwangerschaft enthalten. Dies wäre aber Voraussetzung, daß ich diese Kosten tragen könnte!

zu 5. Pflichten des Budgetnehmers

Er kann diese Arbeiten einem Lohnbuchhalter oder einer anderen geeigneten Stelle übertragen. Die Kosten, die hierfür entstehen, hat er aus dem Budget zu entnehmen.

In Ihrer Kalkulation (lenz-berechnung.xlsm vom 9.12.2011) schreiben Sie: Regiekosten (z.B. Meldung zur Sozialversicherung; Entgeltberechnung; Lohnbuchhaltung; Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern --- nur bei einer Fremdvergabe an Dritte gemäß BIH - Restpauschale für Papier, ...) je Arbeitnehmer: Pauschale 30.00/Monat
Ich habe zwei Arbeitnehmerinnen. Mit der Buchhaltung/Gehaltsabrechnung habe ich das Lohnbüro von Herrn Rüdiger Otto, http://www.vlh.de/bst/4536/ beauftragt.
Falls mein Budget 60 EUR/Monat enthält – tut es das denn jetzt? - kann das so stehen bleiben.
MfG
Oliver Lenz
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