Bzgl. Ruecknahme Widerspruch III+

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Oliver Lenz						  Potsdam, 04.04.13
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Betreff: Mittelverwendung; Rücknahme Widerspruch der Ablehnung der Pflegestufe 3+

Sehr geehrte Frau S.,

Sie fragen mich nach einer verbindlichen Aussage, ob ich den Widerspruch gegen die Pflegekasse ob der Ablehnung der Pflegestufe 3+, zurückgezogen habe.

Dazu möchte ich Ihnen antworten:

Mit Schreiben vom 9.3.2013 habe ich der Pflegekasse mitgeteilt, daß mein Widerspruch nicht gegen die Ablehnung der Pflegestufe 3+ an sich gerichtet war, sondern nur gegen die fehlerhafte Minutenberechnung im Gutachten. Ich schrieb: „Wenn Sie mir bitte ein korrigiertes Gutachten zusenden, ziehe ich gerne meinen Widerspruch zurück.“

Weiterer Schriftverkehr liegt mir nicht vor. Der Ball liegt bei der Pflegekasse.

Im übrigen stelle ich fest: Die Aussagen des Gutachtens der Pflegekasse haben nichts, aber auch gar nichts, mit meiner benötigten Assistenz zu tun!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Lenz

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