Das Gottesurteil

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Um Verdächtige zu überführen, bediente man sich im frühen Mittelalter des sogenannten Gottesurteils. Das Gottesurteil ist zu dieser Zeit die einzige Möglichkeit, einen Verdächtigen der Tat zu überführen, wenn er nicht auf frischer Tat ertappt wird und so die Schuld augenscheinlich ist.

Ein mutmaßlicher Mörder wird zur Leiche geführt: Fangen die Wunden wieder an zu bluten, ist das ein Beweis seiner Schuld. Verdächtige müssen glühendes Eisen anfassen: Werden sie nicht ernsthaft verletzt, sind sie unschuldig. Der Zweikampf zwischen zwei Adligen entscheidet über Schuld oder Unschuld, Gott wird demjenigen den Sieg geben, der Recht hat.

Der Richter hält sich im Verfahren zurück. Er achtet auf ein formal korrektes Verhalten von Ankläger und Angeklagtem, nimmt aber keine eigenen Ermittlungen vor. Man spricht hier vom Akkusationsverfahren (lat. akkusare -> anklagen).

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