Der Reinigungseid

Aus cvo6
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Ein Infamationsverfahren wurde eingeleitet, wenn sich eine Person aufgrund glaubwürdiger Berichte anderer über bestimmte Vergehen einen schlechten (rechtlichen) Ruf (mala fama) einhandelte.

Daraufhin wurde i.d.R. vom zuständigen Bischof eine Untersuchung angeordnet (inquisitio famae ex officio - nicht zu verwechseln mit dem Ketzerinquisitionsverfahren!). Der Infamierte konnte sich durch einen Reinigungseid (purgatio canonica) mit Hilfe von eigenen Leumunds-Zeugen von der Anschuldigung befreien. Nur bei einem Geständnis bzw. Misslingen des Reinigungseides kam es zur Verurteilung.

Probleme:

  • der Reinigungseid war, insbesondere für mächtige Leute, relativ einfach zu erbringen, indem genügend eigene Leumunds-Zeugen die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Beschuldigten belegten
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