Eingangsbestätigung des SG vom 11.2.2015
Sozialgericht Potsdam
Geschäftsstelle der 20. Kammer
Rubensstr. 8
14467 Potsdam
Herrn
Rüdiger Otto
Feuerbachstraße 35
14471 Potsdam
Potsdam, 11. Februar 2015
Az.: S 20 SO 19/15 ER
Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
Sehr geehrter Herr Otto,
Ihr Antrag vom 6. Februar 2015 ist hier am 9. Februar 2015 eingegangen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen S 20 SO 19/15 ER geführt. Es wird gebeten, dieses Aktenzeichen bei allen Eingaben einzugeben, Anschriftenänderungen sofort mitzuteilen und in Zukunft alle Schriftsätze sowie nach Möglichkeit auch die Unterlagen 2-fach zu übersenden (§ 93 Sozialgerichtsgesetz - SGG -). Die Vorschrift des § 93 SGG über die Beifügung von Abschriften für die übrigen Beteiligten findet keine Anwendung, wenn elektronische Dokumente über die elektronische Poststelle des Gerichts nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg eingereicht werden.
Sofern die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht werden, fertigt das Gericht diese in notwendiger Anzahl selbst an. Sie müssen damit rechnen, dass die hierfür entstehenden Kosten nach Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen werden (bis 50 Seiten je 0,50 EUR, jede weitere Seite 0,15 EUR). Kostenpflichtig sind auch per Telefax übermittelte Mehrfertigungen, die von der Empfangseinrichtung des Gerichts ausgedruckt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
gez. R.
Justizbeschäftigte