Eingangsbestätigung des Sozialgerichts

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Amtsgerich Potsdam
Geschäftsstelle der 20. Kammer
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Herr Rechtsanwalt
Peter Klink
Lennestraße 71
14471 Potsdam

Potsdam, 22. März 2013

Az.: S 20 SO 33/13 ER

Ihr Zeichen 00015-13/PK/PK

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam

Sehr geehrter Herr Klink,

der Antrag vom 11. März 2013 sowie der Antrag auf Prozesskostenhilfe vom 11. März 2013 sind hier am 20. März 2013 eingegangen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen S 20 SO 33/13 ER geführt. Es wird gebeten, dieses Aktenzeichen bei allen Eingaben anzugeben. Anschriftenänderungen sofort mitzuteilen und in Zukunft alle Schriftsätze sowie nach Möglichkeit auch die Unterlagen 2-fach zu übersenden (§93 Sozialgerichtsgesetz - SGG - ). Die Vorschrift des § 93 SGG über die Beifügung von Abschriften für die übrigen Beteiligten findet keine Anwendung, wenn elektronische Dokumente über die elektronische Poststelle des Gerichts nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg eingereicht werden.

Sofern die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht werden, fertigt das Gericht diese in notwendiger Anzahl selbst an. Sie müssen damit rechnen, dass die hierfür entstehenden Kosten nach Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen werden (bis 50 Seiten je 0,50 EUR, jede weitere Seite 0,15 EUR). Kostenpflichtig sind auch per Telefax übermittelte Mehrfertigungen, die von der Empfangseinrichtung des Gerichts ausgedruckt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
gez.
Justizbeschäftigte

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