Entwurf Zielvereinbarung der LHP vom 30.11.16
Inhaltsverzeichnis |
Zielvereinbarung zum Persönlichen Budget
Zwischen Herrn Oliver Lenz, Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam
vertreten durch Rechtsanwalt Falko Drescher, Helene-Lange-Str. 8, 14469 Potsdam
- Budgetnehmer/-in
und der
Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Gesundheitssoziale Dienste,
- Budgetbeauftragter
1. Geltungsdauer
Diese Zielvereinbarung gilt zunächst für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017, vorbehaltlich der ausstehenden Entscheidung im Hauptsacheverfahrens vor dem Sozialgericht Potsdam.
2. Ziele des Persönlichen Budgets
Übergeordnetes Ziel des Persönlichen Budgets ist es die Pflege und Krankenhilfe des Budgetnehmers sicherzustellen wie ihm in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
3. Leistungen des Persönlichen Budgets
Die Leistung wird als Geldleistung erbracht und jeden Monat im Voraus auf das Budgetkonto überwiesen.
Die Mittel umfassen Leistungen der Krankenkasse, Pflegekasse, Hilfe zur Pflege und Leistungen der Eingliederungshilfe.
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach §37 Abs. 2 SGB V zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung werden entsprechend der noch einzureichenden ärztlichen Verordnung erbracht.
Vorbehaltlich des rechtzeitigen Abschlusses dieser Zielvereinbarung wird die Auszahlung des für 2017 angepassten Pflegegeldes der Pflegekasse über den Budgetbeauftragten erfolgen.
4. Mittelverwendung
Für die Verwendung (Ein- und Auszahlungen) des Budgets ist ausschließlich das Budgetkonto zu verwenden.
Die Mittel aus dem Persönlichen Budget müssen zielgerichtet und angemessen zur Förderung der oben genannten Ziele bzw. Maßnahmen verwendet werden. Sie können flexibel entsprechend den individuellen Wünschen eingesetzt werden. Anstellung bzw. Auszahlungen aus dem Persönlichen Budget müssen den arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Gesetzen und Richtlinien folgen.
Das Persönliche Budget verfolgt nicht den Zweck anfallende Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Eine zweckfremde Verwendung der Mittel kann strafrechtliche Folgen haben und führt zur sofortigen Einstellung des Budgets.
Das Budget gilt nicht für die Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen nach § 71 SGB XI. Es erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches und gilt ausschließlich für die Erbringung von Leistungen der Bahandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.
Krankenhauseinweisungen bzw. die Aufnahme in Pflegeeinrichtungen sind unverzüglich dem Budgetbeauftragten mitzuteilen.
5. Nachweiserbringung
Der Budgetnehmer verpflichtet sich, drei Monate nach Beginn, vierteljährlich, folgende Unterlagen einzureichen:
- Übersicht über Dienstzeitenprotokoll
- Gehalts- und Honorarabrechnungen
- Kontoauszüge
- Neu abgeschlossene Arbeits- und Honorarverträge bzw. deren Kündigung
Darüber hinaus hat der Budgetnehmer zum Nachweis der entsprechenden Mittelverwendung und zur Überprüfung der Zielerreichung dem Budgetbeauftragten nach 6 Monaten folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis über die erbrachte Behandlungspflege der einzelnen Pflegekräfte zusammen mit dem entsprechenden Nachweis der Einarbeitung
- Nachweis über die erbrachten Injektion i.m. der examinierten Pflegefachkraft zusammen mit einem Nachweis der Ausbildung (einmalig bzw. nur bei Wechsel der Pflegefachkraft)
- Das war Thema bei der Budgetkonferenz. Seb ist medizinische Fachangestellte, aber natürlich keine Pflegefachkraft. Dennoch ist sie ausgebildet, Spritzen zu verabreichen! Die Beschränkung des Entwurfs der Zielvereinbarung, daß nur eine examinierte Pflegefachkraft die Spritzen verabreichen darf, ist offensichtlich unsinnig.
- Eine Bestätigung des Budgetnehmers über die Durchführung der Behandlungspflege
- Nachweis über die jährliche Prüfung des Arbeitsschutzes durch die zuständige Berufsgenossenschaft.
- Auch das war Thema bei der Budgetkonferenz. Die Berufsgenossenschaft war genau einmal zur Prüfung des Arbeitsschutzes bei mir zu Hause. Daraus entstand ein (Mängel-)Protokoll; dieses ist ganz überwiegend abgearbeitet. Die BG wird NICHT nochmal zu mir kommen. Wie soll das gehen?? Die BG kann doch nicht alle Betriebe in Brandenburg in Brandenburg jährlich auf Arbeitsschutz kontrollieren! Das ist sachlich unmöglich!
6. Budgetreste
Ein bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes vorhandener Budgetbetrag kann bis zur Höhe von einem Monatsbetrag in den nächsten Bewilligungszeitraum übernommen werden. Darüber hinausgehende vorhandene Budgetbeträge müssen zurückbezahlt werden oder werden mit einem neuen Budget für den nächsten Bewilligungszeitraum verrechnet.
7. Ruhen der Leistungen
Für Zeiten, in denen der mit dem Persönlichen Budget abgedeckte Bedarf anderweitig sichergestellt wird (z.B. Krankenhausaufenthalt, stationäre Reha-Maßnahme, Urlaub, familiäre Betreuung) ruhen die entsprechenden Leistungen des Persönlichen Budgets. Während der ersten 30 Tage wird das Persönliche Budget weiterbezahlt. Darüber hinaus muß der Budgetbeauftragte den Bedarf neu prüfen.
8. Qualitätssicherung
Mit dem Budgetnehmer wird zum Ende des Bewilligungszeitraums in einem Qualitätssicherungsgespräch geklärt, wie zufrieden der Budgetnehmer mit den erhaltenen Leistungen war und in welchem Umfang die vereinbarten Ziele erreicht wurden und ob weiterhin ein Bedarf an Eingliederungshilfe besteht.
9. Rechtsgrundlage
Bei der Zielvereinbarung handelt es sich um eine Vereinbarung zur Ausführung von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen im Rahmen des Persönlichen Budgets nach § 57 SGB XII i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX mit Budgetverordnung.
10. Kündigung
Aus wichtigem Grund kann der Budgetnehmer das Persönliche Budget mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Auch der Leistungsträger kann das Persönliche Budget aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt für den Leistungsträger zum Beispiel vor, wenn der Budgetnehmer die Zielvereinbarung nicht einhält.
Potsdam, den ____
- Budgetnehmer/-in _______________________________
- Budgetbeauftragter _______________________________